Kindergeld für studierende Kinder im Ausland erhalten
Viele Eltern, deren Kinder im Ausland studieren wollen, stehen vor der gleichen schwierigen Frage: Erhalten wir nun weiterhin Kindergeld für unseren Sohn oder Tochter oder entfällt dieser aufgrund des Auslandsaufenthaltes? Unterscheidet die Kindergeldkasse zwischen einem Studium in der USA bzw. dem EU-Ausland oder wird das Studium im Ausland generell gleich bewertet?
Als Voraussetzung für den Kindergeldanspruch gilt, daß sich das volljährige studierende Kind im EU-Ausland immatrikuliert hat. Somit besteht der Kindergeldanspruch unter Einhaltung der Einkommensrichtlinien bei einem Studium bis zum vollendeten 25. Lebensjahr weiter.
Grundlage für diese Rechtsprechung bietet das Urteil des Bundesfinanzhofs in München. Dieses ist unter dem Aktenzeichen: III R 52/09 nachzulesen. Selbstverständlich kann dieses auch bei Schwierigkeiten mit der örtlichen Familienkasse als Nachweis und besseren Durchsetzung der Kindergeldansprüche verwendet werden.
Ganz besonders sollten Eltern darauf achten, dass der Anspruch auf Kindergeld im Vorfeld, d.h. vor Studienbeginn abgeklärt wurde. Ansonsten winken noch weitere Nachteile. Die Kinderzulage bei der Eigenheimzulage kann dadurch wegfallen, sowie weitere Vorteile des öffentlichen Dienstes, wenn Kinder mit eingerechnet werden, entfallen. Der Sonderbedarf für Kinder in Ausbildung, Eigenbelastung bei Krankheitskosten und vieles mehr schlägt hierbei denn erheblich zu Buche.
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