Grundlage zum Erhalt von Wohngeld für Auszubildende und Studenten
Erhalten Auszubildende, deren Ausbildungsvergütung zu gering ist, Wohngeld? Können Studenten neben dem BAföG einen Antrag auf Wohngeld stellen? Was wenn der Antrag auf Wohngeld abgelehnt wird?
Diese Frage betrifft viele junge Leute, aber leider gab es bisher keine pauschale Antwort. Nunmehr ist es so, daß Auszubildende einen Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe stellen können. Wer keinen Antrag stellen oder diesen aufgrund eigenem zu hohen Einkommen oder zu hohem elterlichen Einkommen abgelehnt bekommt, hat gleichzeitig keine Chance, zusätzlich einen Wohngeldantrag zu stellen. Die Ablehnung der Berufsausbildungsbeihilfe ist Grundlage für die Ablehnung von Wohngeld.
Studenten die BAföG erhalten, haben keinen zusätzlichen Anspruch auf Wohngeld. Haben Studenten beispielsweise ein Kind, dann hängt die Höhe des Einkommens des Kindes von einem Anspruch ab. Bezieht das Kind Kindergeld, sowie Unterhalt, dann wird dieses voll angerechnet. Übersteigt das Kindeseinkommen die gesetzliche Grenze, bleibt das Wohngeld verwehrt. Erhält das Kind des Studenten Sozialgeld, besteht kein Anspruch auf Wohngeld. Wohngeld ist in diesem Fall in das Sozialgeld mit eingerechnet.
Tipp: Vom Grundsatz her sollte generell ein Antrag auf Wohngeld gestellt werden. Die Überprüfung ist auf jeden Fall kostenlos und zieht keine Folgekosten nach sich.
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