Koalition beschließt Sparpaket
Heute hat die Koalition das Sparpaket beschlossen. Bis 2014 soll der Haushalt des Bundes um insgesamt mehr als 80 Milliarden Euro entlastet werden.
Für unsere Leser in Kürze die Veränderungen, die speziell “Geld vom Staat – Empfänger” betreffen.
Zuschläge für Arbeitslose werden gestrichen:
Beim Übergang vom Arbeitslosengeld I ins Arbeitslosengeld II (Hartz IV) erhielten Erwerbslose bisher Zuschläge für zwei Jahre. Bei Alleinstehenden waren das im ersten Jahr bis zu 160 € und im zweiten Jahr bis 80 €. Verheiratete bekamen das Doppelte. Diese Zuschläge sollen ersatzlos wegfallen. Entlastung für den Staatskasse; rund 200 Millionen € im Jahr.
Einschnitte bei bei Hartz-IV-Empfängern:
Bei Hartz – IV-Empfängern will der Staat die Beiträge zur Rentenversicherung (rund 40 € im Monat) einsparen. Damit müssen Betroffene auf eine spätere Minirente von 2,09 € pro Hartz-IV-Jahr verzichten. Dies bringe etwa zwei Milliarden € im Jahr.
Elterngeld:
Das Elterngeld wird insgesamt gekürzt, für Hartz-IV-Empfänger komplett gestrichen. Der Höchstbetrag von maximal 1800 € im Monat wird nicht angetastet. Künftig werden nur 65 statt 67% des Nettoeinkommens (von mehr als 1240 € im Monat) als Berechnungsgrundlage genommen. Zur Streichung bei den Hartz-IV-Empfängern heißt es: „Für die Empfänger von Arbeitslosengeld II ist der Grundbedarf durch die Regelsätze und die Zusatzleistungen gesichert. Die zusätzliche Gewährung von Elterngeld in Höhe von 300 € für Bezieher von Arbeitslosengeld II verringert den Lohnabstand. Er ist daher analog zur Regelung beim Kindergeld vertretbar, zukünftig kein Elterngeld für die Bezieher von Arbeitslosengeld II vorzusehen.“
Arbeitslosenversicherung:
Sie soll ohne Darlehen und Zuschüsse auskommen. Das könnte auf eine Erhöhung des Beitragssatzes hinauslaufen.
(Quelle Express.de)
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