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Meister-BAföG trotz Schulden erhalten
Viele Menschen würden gerne eine Weiter- bzw. Fortbildung anstreben, aber haben Bedenken, da sie sich bereits in der Vergangenheit erheblich verschuldet haben. Manche davon stehen gar kurz vor der Privatinsolvenz. In diesen schwierigen Situationen glaubt der eine oder andere, kein Anrecht mehr auf staatliche Unterstützung zu haben.
Viele Fragen treten auf, wie beispielsweise: Besteht für hoch verschuldete Menschen generell noch die Chance einen Antrag auf Meister-BAföG zu stellen oder ist diese Personengruppe komplett ausgeschlossen? Erhalte ich in meiner wirtschaftlich schwierigen Situation dennoch staatlich Förderung, zumindest in Form des nicht rückzahlbaren Zuschusses für mich und/oder meine Kinder aus dem Meister-BAföG? Besteht die Chance dennoch ein staatliches Darlehen für die Lehrgangsgebühren angelehnt an das Ausbildungsfortbildungsförderungsgesetz zu erhalten?
Durch ein Zusatzblatt des BAföG-Amtes wird die Auflistung der Schulden gefordert. Schädlich ist diese ehrliche Angabe bisher nicht gewesen, da dem Antragsteller aus diesem Grunde die staatliche Förderung nicht verwehrt werden durfte. Die wichtigste Grundlage, um ein Anrecht auf Meister-BAföG zu erhalten, ist eine “förderfähige Ausbildung bzw. Weiterbildung” anzustreben. Ist die Aus- bzw. Weiterbildung denn als förderfähig anerkannt, steht in aller Regel dem Meister-BAföG nichts mehr im Wege.
Das Ausbildungsfortbildungsförderungsgesetzes verfolgt das Ziel, Fortbildungswillige an beruflichen Weiterbildungen finanziell zu unterstützen. Gleichzeitig sollen die Teilnehmer der Lehrgänge so zu Existenzgründungen ermutigt werden. Bedingt dadurch können auch wieder zukunftsträchtige Innovationen durch Existenzgründer auf den Markt gebracht werden. Einzige Voraussetzung: Die Förderung ist an bestimmte persönliche, zeitliche und qualitative Anforderungen geknüpft.
Tipp: Prüfen Sie Ihre Weiterbildungs- und Fördermöglichkeiten oder beauftragen Sie einen Profi damit. Es lohnt sich!
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