Wer erhält wirklich die geplante Kindergelderhöhung zum 01.01.2010
Die schwarz-gelbe Koalition verhandelt derzeit über die Erhöhung des Kindergeldes zum 01.01.2010. Aber wer hat tatsächlich einen Nutzen davon? Derzeit leben etwa eine Million Kinder an der Armutsgrenze. Deren Eltern beziehen oftmals Arbeitslosengeld II und haben letztendlich von einer Erhöhung kein Mehrgeld auf dem Konto. Letztlich wird die Erhöhung vom Hartz IV-Regelsatz abgezogen, so dass diese geplante Kindergelderhöhung nur eine Umverteilung unter den jeweiligen Ämtern ist.
Ebenso betroffen sind Alleinerziehende, denn der zu Unterhalt verpflichtete Elternteil darf den halben Erhöhungsbetrag vom monatlichen Kindesunterhalt abziehen. Somit bleiben im Ergebnis keine geplanten 20 Euro Kindergelderhöhung bei einem allein erziehenden Elternteil, sondern tatsächlich nur 10 Euro.
Vom Abzug ebenso betroffen sind Alleinerziehende, deren Ex-Partner keinen Kindesunterhalt leistet und diese von der Unterhaltsvorschusskasse den gesetzlichen Unterhaltsvorschuss erhalten. In diesem Fall wird der Unterhaltsvorschuss um das erhöhte Kindergeld gekürzt. Derzeit erhalten Kinder zwischen 0 bis 5 Jahren 117 Euro und von 6 bis 11 Jahren 158 Euro monatlich. Künftig wird dann die Unterhaltsvorschusskasse jeweils 20 Euro abziehen, so dass nur noch 97 Euro für die erste Altersstufe und 138 Euro ab dem vollendeten sechsten Lebenjahr geleistet werden.
Unter dem Strich erhalten Alleinerziehende sowie Arbeitslosengeld II-Empfänger kein Mehrgeld. Die sozialschwachen Personengruppen, denen das erhöhte Kindergeld gut tun würde, gehen leer aus. Für die Betroffenen bleibt die Hoffnung, dass unsere Politiker irgendwann einsichtig werden und Kindergeld nicht mehr als Einkommen angesehen wird, somit der Abzug entfällt.
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