Ausschlusskriterien beim Antrag auf Wohngeld
Haben generell alle Personengruppen Anspruch auf Wohngeld oder gibt es auch solche, die davon ausgeschlossen sind?
Wer bisher schon durch einen Leistungsträger Arbeitslosengeld II oder BAföG bezieht, hat keinen weiteren Anspruch mehr auf Wohngeld. Der Gesetzgeber begründet dies damit, dass er durch die bisherigen Leistungen wie BAföG und Arbeitslosengeld II bzw. Hartz IV die Kosten für Unterkunft schon ausreichend berücksichtigt hat. Weiterhin sind Personen, die in einer solchen Bedarfsgemeinschaft leben, vom Wohngeld ausgenommen.
Der Antragsteller auf Wohngeld sollte gesamt seine Situation überdenken. Lebt er geschickter einzeln oder in einer Bedarfsgemeinschaft? Lohnt sich der BAföG-Antrag überhaupt? Oder stellt sich der Student vielleicht besser, wenn er nebenbei arbeitet und zusätzlich einen Antrag auf BAföG stellt?
Tipp: In manchen Fällen ist es möglicherweise ratsam vorab eine Berechnung durch persönliche Vorsprache beim Wohngeldamt erstellen zu lassen.
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