Kindergeld für Kind im Pflegeheim
Eltern, deren volljähriges schwerbehindertes Kind in einem Pflegeheim untergebracht wurde, entstehen hohen Kosten. Oftmals kann die Familie die Kosten für den Heimaufenthalt nicht selbst tragen und ist auf den Staat angewiesen. Dieser übernimmt hier die Kosten für das Pflegeheim.
Bisher erhielten die Eltern Kindergeld für das schwerbehinderte Kind, da es im elterlichen Haushalt lebte. Lebt das Kind nun vollständig und dauernd im Pflegeheim, kann der Anspruch auf das Kindergeld verloren gehen. Allerdings muss dies nicht unmittelbar sein.
In vielen Fällen wird das Kindergeld weiterhin an die Eltern ausgezahlt. Wiederum in anderen Fällen behält sich die Familienkasse vor, das Kindergeld an den Leistungsträger auszuzahlen. Somit erhält der Leistungsträger, der die Pflegeheimkosten übernimmt in diesem Fall das Kindergeld für das im Pflegeheim lebende schwerbehinderte Kind.
Wichtig: In Einzelfällen wird dennoch das Kindergeld durch die Familienkasse an die Kindergeldberechtigten Eltern ausgezahlt. Dies sind Einzelfallentscheidungen, die je nach Sachbearbeiter in der Familienkasse entschieden werden. Korrekte Gesetzesgrundlage bezüglich dieser Handhabe liegt aktuell noch nicht vor.
Tipp: Legen Sie generell gegen einen negativen Kindergeldbescheid, der die Abtretung an den Leistungsträger bestätigt, Widerspruch ein. Sie können nur gewinnen! Dokumentieren Sie die Kosten, die dennoch für das volljährige und schwerbehinderte Kind noch anstehen und begründen Sie dieses zusätzlich. Im besten Fall erhalten Sie das Kindergeld weiterhin! Viel Erfolg!
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