Höhe der Grundsicherung für Alleinerziehende mit Kind
Ab wann können Alleinerziehende mit ALG II rechnen?
Alleinerziehende haben es durch die Doppelbelastung und der Vereinbarung von Beruf und Kind schon sehr schwer. Dazu kommt noch die Erziehungsfunktion der Alleinerziehenden. Alle Entscheidungen müssen alleine getroffen und vor sich selbst verantwortet werden.
Die zusätzliche Belastung von vielen allein erziehenden Elternteilen ist es, die finanzielle Situation zu meistern. Oftmals kann aufgrund des Klein- oder Schulkindes nur eine Teilzeitstelle ausgeübt werden. Zahlt der zu Kindesunterhalt verpflichtete Elternteil keinen Unterhalt, kann nur in manchen Fällen der Unterhaltsvorschuss beantragt werden. Dieser Anspruch besteht nur, wenn das Alter des Kindes noch unter dem vollendeten zwölften Lebensjahr liegt. Sobald das Kind 12 Jahre alt ist, zahlt das Jugendamt Unterhaltsvorschusskasse nicht mehr. Hier kann denn nur noch Hartz IV beantragt werden.
Wird nun aus wirtschaftlichen Gründen ein Antrag auf Arbeitslosengeld II zur Aufstockung des Familieneinkommens gestellt, zählen alle Einnahmen mit. In diesem Fall wird das Einkommen aus angestellter Tätigkeit, das Kindergeld und der Unterhaltsvorschuss voll angerechnet. Berechnet wird das familiäre Grundeinkommen auf Grundlage des vorgegebenen Hartz IV- Satzes, d.h. je Person, Kind und Alter. Man spricht auch von dem gesetzlichen Existenzminimum.
Manche Alleinerziehende können auch nur einen Antrag auf Wohngeld stellen. Dieser kann in manchen Fällen gleichermaßen oder sogar etwas höher ausfallen. Die Kriterien der Offenlegung sind von Amtswegen ziemlich gleich. Allerdings ist der Status für das persönliche Empfinden des Einzelnen zu berücksichtigen. Hinzu kommt, dass viele Sachbearbeiter oder Fallmanager diskriminierend mit den Hilfeempfängern umgehen. Dies geschieht keineswegs bei der Beantragung von Wohngeldzuschuss.
Ab wann kann nun die Hilfebedürftigkeit von Alleinerziehenden mit einem Kind vermieden werden? Der Bundestag hat hier ein Bruttoeinkommen von mindestens 1.516 Euro zugrunde gelegt. Je weiterem Kind, Alter des Kindes, Altersunterschied von kleinen zu großen Kindern erhöht sich das Bruttoeinkommen zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit entsprechend. Bei Beantragung von allen anderen staatlichen Zuschussleistungen wie Wohngeld, Kindergeld, Unterhaltsvorschuss, Kinderzuschlag kommt der Alleinerziehende oftmals umhin.
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