Besteht ohne BAföG Anspruch auf Wohngeldzuschuss für Studenten?
Viele Studenten erhalten nach der neuesten Gesetzgebung und Einkommensrichtlinien viel eher den Bafög-Antrag bewilligt als zuvor. Allerdings kommt es dennoch oftmals vor, dass aufgrund der Berechnungsgrundlage nur ein kleiner Anspruch auf Bafög entsteht. Hier behält sich das Amt für Bundesausbildungsförderung das Recht vor, unter dem Anspruchsbetrag von 5 Euro die Auszahlung zu verweigern. In diesem Fall spricht man von einer Bagatellgrenze.
Was aber passiert wirklich in Folge, wenn das BAföG abgelehnt wird? In der Regel besteht danach kein Anspruch auf Wohngeld. Das Wohngeldamt kann hier den Wohngeldantrag ablehnen. Aber ist dies wirklich rechtens? Viele Studenten leben nah an der Armutsgrenze und haben nur sehr wenig Geld, dass zum Leben übrig bleibt. Der Wohngeldantrag ist dann die letzte Chance auf staatliche Zuschüsse.
Bisher argumentierte der Leistungsträger damit, dass wer keinen Anspruch auf BAföG hat, auch keinen Wohngeldzuschuss erhält. Derzeit ist hierzu vor dem Darmstädter Landessozialgericht ein Fall anhängig. Die Arbeitsagentur wurde in erster Instanz durch die Richter in Darmstadt zu einer Wohngeldzahlung in Höhe von monatlich 146 Euro verurteilt. Die zweite Instanz dürfte nach vorliegendem Fall positiv bestätigt werden, da es hier um den Gleichbehandlungsgrundsatz geht.
Tipp: Sobald der Fall rechtskräftig bestätigt, berichten wir an dieser Stelle erneut.
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