Besteht Kindergeldanspruch für geduldete Ausländer?
In Asylantenheim oder Sammelunterkünften leben sehr viele über Jahre geduldete Ausländer. Diese ausländischen Mitbürger haben zumeist schon kleine Kinder mit nach Deutschland gebracht. In vielen Fällen wurden sogar schon wieder neue Kinder in Deutschland geboren.
Haben nun diese Mitbürger das Anrecht auf die Auszahlung von Kindergeld durch die Familienkasse erworben, da sie jetzt in Deutschland leben? Wer seinen Lebensmittelpunkt bzw. seinen Wohnort in Deutschland hat, erwirkt damit einen Anspruch auf Kindergeld.
Die Familienkassen erwehren sich der Auszahlung, jedoch steht durch die deutsche Gesetzgebung auch Asylanten Kindergeld zu. Oftmals ist dies aber in einigen Kindergeldkassen nur durch Hartnäckigkeit, Widerspruch zu erwirken. In diesen Fällen sollte unbedingt auf das Urteil mit dem Aktenzeichen 14 K 2206/06 Kg des Finanzgerichtes in Düsseldorf verwiesen werden.
Ganz wichtig ist es hier, dass der Antragsteller sich schon mindestens sechs Monate in Deutschland aufgehalten hat. Mit dem Wohnort in Deutschland hat der ausländische Mitbürger, auch Asylant die Kindergeldansprüche erworben. Eine Gleichstellung mit deutschen Bürgern oder sonstigen Mitbürgern anderer Nationalitäten, die schon über Jahre in Deutschland leben ist gegeben. Das Kindergeld darf in diesem Fall nicht verweigert werden. Es besteht ein legitimer Rechtsanspruch.
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