Antrag auf Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld abgelehnt?
Viele Dinge sind zu beachten, wenn man sich auf den Weg zur Selbständigkeit befindet. Der richtige Umgang mit der Bundesagentur für Arbeit bzw. sonstigem Leistungsträger ist noch dazu sehr entscheidend.
Als erstes muss eben die Hürde über den zuständigen Sachbearbeiter bzw. Fallmanager der Bundesagentur für Arbeit genommen werden. Möglichweise ist auch in speziellen Fällen ein anderer Leistungsträger, Bereich Grundsicherung für Sie zuständig. Je nachdem, ob die Existenzgründung aus Arbeitslosengeld I / Gründungszuschuss oder aus Arbeitslosengeld II/ Hartz IV = Einstiegsgeld gestartet werden soll. Wichtig: Es handelt sich hier um eine Kannleistung der Arbeitsagentur und nicht um eine gesetzlich verankerte Pflichtleistung.
Das Wichtigste sollte generell sein, dass der Fallmanager nachhaltig erkennt, dass sie bestrebt sind Ihre Selbständigkeit unbedingt als Vollzeittätigkeit auszuführen. Unterstellt der Sachbearbeiter zusätzlich zu wenig fundierte Kenntnisse in der Branche und in allen kaufmännischen Belangen, dann weisen Sie nach, dass Sie bestrebt sind, diese zu erarbeiten. Vielleicht liegt Ihnen ja auch schon ein Zertifikat vor, das den Besuch eines Existenzgründerseminars dokumentiert. Auch ein Fachkurs zur Qualifizierung fehlender Fachkenntnisse in der auserwählten Branche kann einen weiteren Vorteil darstellen.
Verläuft das Gespräch mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter oder Fallmanager dennoch negativ, bedeutet dies noch lange nicht, dass Sie aufgeben müssen. Bleiben Sie hartnäckig und verfolgen Sie Ihr Ziel nachhaltig. In vielen Fällen konnte dadurch eine staatlich finanzierte Existenzgründung geschaffen werden, die später sogar weiteren Arbeitslosen einen Arbeitsplatz zur Verfügung stellte.
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