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Staatlich geförderte Beratungskosten in der Vorgründungsphase
Bei der Antragstellung auf Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld wird durch die Arbeitsagentur vielfach ein Augenmerk auf die persönliche Eignung des künftigen Gründers in der gewünschten Branche gelegt. Bringt ein Existenzgründer keine betriebswirtschaftlichen Grundkenntnisse mit, ist in der Regel der Besuch eines Existenzgründerseminars von Vorteil. Oftmals ist es auch eine Pflichtvorgabe der ARGE, um überhaupt an den Zuschuss zu kommen.
Weiterhin muss ein Businessplan erstellt werden, der als Grundlage bei der Beantragung der staatlichen Gründungsförderung gilt. Die Markterkundung, Wettbewerbsanalyse und die tatsächliche Gewinn- und Ertragsvorausschau für die ersten drei Gründungsjahre müssen schlüssig im Businessplan dargestellt werden. Dieser ist sehr zeitaufwendig und sollte lange Zeit vor der Endphase fertig gestellt sein. Damit sich der künftige Gründer schon bald um Aufträge und Umsätze für sein Unternehmen kümmern kann.
Ist dies für den Gründungswilligen zu schwierig und nicht selbst realisierbar, besteht auch hier die Möglichkeit durch einen Gründungsberater einen Businessplan erstellen zu lassen. In vielen Fällen wird diese Beratung und Erstellung des Businessplanes staatlich gefördert. Meistens wird der größte Teil der Beraterkosten übernommen. Bei Arbeitslosengeld II-Empfängern werden oftmals sogar 100 Prozent bezuschusst.
Die Bundesagentur für Arbeit ist gehalten, bei der Existenzgründung unterstützend tätig zu sein. Sollte ein finanzieller Zuschuss für die Vorgründungsberatung erforderlich sein, ist im Vorfeld zu überprüfen, ob diese notwendig und erforderlich ist. Meistens ist mit einem guten Businessplan das spätere Unternehmen gut aufgestellt und die Erfolgschancen steigen durch die Beratung eines Gründungsberaters enorm. Der bisher Arbeitslose fällt daher seltener in die Arbeitslosigkeit zurück und hat daher eine gute Ausgangsbasis für den späteren Erfolg geschaffen.
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