Hartz IV Erhöhung zum 01.07.2009
Viele Bürger erhalten durch Hartz IV eine soziale Absicherung. Diese steht jedem davon Betroffenen zu. Hartz IV ist eine Geldleistung aus dem Sozialgesetzbuch II und dient zur Sicherung des Lebensunterhalts.
Hierbei ist es nach der Sozialreform in Hartz IV ziemlich egal, wie lange eine Person gearbeitet hat. Wer 30 Jahre in einer Firma tätig war, erhält ein volles Jahr Arbeitslosengeld I, danach folgt Arbeitslosengeld II oder Hartz IV. Somit erfolgt nach dem Gesetz eine Gleichstellung der von Arbeitslosengeld II betroffenen Personen. Hierbei wird nicht berücksichtigt, wer arbeitswillig oder unwillig ist oder zuvor sogar viele Jahre in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat.
Wieviel erhält nun ein Hartz IV-Empfänger? Die Regelleistung liegt bei 351 Euro und wird zum 01.07.2009 auf 360 Euro erhöht. Der Partner erhält 90 Prozent der Regelleistung, derzeit 316 Euro, ab Juli 324 Euro. Weitere Familienmitglieder wie Kinder im Alter von 0-11 Jahren erhalten 60 Prozent der Regelleistung, somit derzeit 211 Euro. Danach ab dem 15. bis zum 17. Lebensjahr werden 281 Euro, d.h. 80 Prozent der Eckkregelleistung gezahlt. Erhöht sich zum 01.07.2009 die Regelleistung des Hartz IV-Empfängers, werden auch die jeweiligen Personen in der Bedarfsgemeinschaft mit einbezogen und erhalten anteilig mehr.
Jugendliche unter 25 Jahren, die ohne vorherige Genehmigung des Leistungsträgers ausgezogen sind, erhalten nur die 80prozentige Regelleistung aus Hartz IV. Dieser Satz gilt auch, wenn die erwachsenen Kinder in diesem Alter noch im Haushalt der Eltern wohnen. Leben weitere Personen mit in der Bedarfsgemeinschaft. wird in den meisten Fällen die Regelleistung in Höhe von 281 Euro angesetzt und ausgezahlt.
Die Leistungen für Unterkunft liegen für eine Einzelperson je nach Wohnort und Bundesland zwischen 300 und 400 Euro. Je Person werden die Wohnkosten entsprechend angehoben.
Achtung: Neuerdings können bei einem genehmigten Umzug auch die Renovierungskosten bei Auszug und Einzug in eine neue Wohnung beantragt werden.
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