Kinderfreibeträge beim Wohngeld

Korrekte Zuordnung der Kinderfreibeträge beim Wohngeld

Viele Familien haben aufgrund des neuen Wohngeldgesetzes seit 01.01.2009 eher die Chance auf Wohngeld. Die einkommensrechtlichen Richtlinien wurden geändert, so dass einige Personen nun Wohngeld erhalten, die in 2008 noch eine Ablehnung durch das Wohngeldamt erhalten haben.

Die Berechnung des Wohngeldes ist allerdings sehr komplex. Familien mit Kindern stehen Freibeträge zu, die jedoch nur in bestimmten Altersgruppen berechnet werden dürfen. Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr haben ein Anrecht auf den Freibetrag in Höhe von 600 Euro. Diesen können die Eltern oder der erziehungsberechtigte Elternteil denn für eine Betreuung des Kindes nutzen. Dieser Freibetrag zählt auch dann, wenn die Eltern keine externe Betreuung für Ihr Kind benötigen. Das Wohngeldamt setzt diesen Freibetrag automatisch bei der Wohngeldberechnung mit ein.

Für Kinder ab 12 bis 15 Jahre werden keine Freibeträge angerechnet. Sobald das Kind das vollendete 16. Lebensjahr erreicht hat, kann durch die Wohngeldstelle wieder der Freibetrag in Höhe von 600 Euro angesetzt werden. Befindet sich das Kind in der Ausbildung, geht einen Aushilfsjob nach oder trägt einfach nur Zeitungen aus, kann hier der Freibeitrag vollständig genutzt werden. Das eigene Einkommen des Kindes, auch wenn es nur Kindesunterhalt durch den Ex-Partner ist, zählt hier nur anteilig.

Wohngeldberechtigte Eltern haben dadurch einen erhöhten Vorteil, da nun trotz des selbst geringen Einkommens des Jugendlichen wieder Wohngeld bezogen werden kann. Oftmals erhalten Eltern während diesem Alters der Kinder aufgrund des geringen Aushilfslohn oder der Ausbildungsvergütung des Kindes kein Wohngeld. Ab dem 16. Lebensjahr des Kindes kann dann der Anspruch auf Wohngeld wieder aktiviert werden. Hierzu muss unbedingt ein neuer Wohngeldantrag gestellt werden, da dieser nicht automatisch neu aktiviert wird, wenn das Kind das 16. Lebensjahr erreicht hat. Wer also zwischen 12- und 15-jährige Kinder und einen Ablehnungsbescheid erhalten hat, kann erneut einen Antrag auf Wohngeld stellen. Dies auch innerhalb eines Jahres erneut!

Tipp: Einfach einen Antrag auf Wohngeld stellen, selbst wenn zuvor abgelehnt!

Post to Twitter

Das könnte Sie auch interessieren:

Kommentieren ist momentan nicht möglich.


zurück
www.geldvomstaat24.de
Tarife vergleichen
Ebooks

ebook-kindergeld-a-bis-zebook kindergeldnachzahlung

Ebook für Alleinerziehende

Ihr Fachartikel auf diesen Seiten
Wir veröffentlichen Ihren Artikel auf unserem bereits etabliertem Portal und verlinken direkt aus Ihrem Text heraus mit Ihrer Homepage. weitere Infos »