Beschwerde zur neuen Altersgrenze beim Kindergeld stellen
Anhängige Beschwerde erhöht möglicherweise die Altersgrenze beim Kindergeld
Viele Eltern hatten aufgrund der neuen Altersgrenze beim Kindergeld keinen Antrag auf Kindergeld gestellt. Die Altersgrenze beim Bezug von Kindergeld wurde von bisher bis zum 27. Lebensjahr, aktuell nur noch bis zum 25. Lebensjahr des volljährigen Kindes herunter gesetzt. Nun lässt eine Nichtzulassungsbeschwerde, die beim Bundesfinanzhof unter AZ: III B 271/08 geführt wird, hoffen.
Alle bisher von der Altersgrenze betroffenen Eltern haben die Möglichkeit, sich hier an den Prozess anzuhängen. Letztendlich muss nur ein Widerspruch geschrieben werden, falls es jetzt zu einem ablehnenden Kindergeldbescheid kommt.
Zu verlieren haben diese Kindergeldberechtigten Eltern nichts, sie können nur gewinnen. Im positiven Fall erhalten Eltern Kindergeld bis zum 27. Lebensjahr des erwachsenen Kindes. Im besten Fall können dies je Jahr bis zu 2.148 Euro sein. Alternativ steht auch der Freibetrag für das Kind an. Eltern sollten unbedingt, falls noch nicht geschehen, einen Antrag auf Kindergeld stellen.
Wurde in der Vergangenheit aufgrund der neuen Altersgrenze versäumt, einen Antrag auf Kindergeld zu stellen, können die Kindergeldberechtigten dies jetzt noch tun. Der Kindergeldantrag kann bis zu vier Jahre rückwirkend gestellt werden. Dies ist die gesetzliche Frist, um den Anspruch auf Leistungen bei der Familienkasse anmelden zu dürfen.
Tipp: Der Bezug von Kindergeld berechtigt auch zur Kinderzulage bei der Riesterrente.
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