Verbesserungen beim Meister-BAföG
Eine neue Gesetzesnovelle zum Meister – BAföG wurde durch den Bundestag beschlossen. Hintergrund ist der akute Fachkräftemangel in Deutschland. Der Bund und die Länder müssen rund 272 Millionen Euro jeweils anteilig zu einem gewissen vorgegebenen Satz übernehmen. Lebenslanges Lernen soll nun wieder mehr gefördert werden.
Fortan soll nun nicht mehr nur die erste Aus-, bzw. Fortbildung gefördert werden, sondern auch eine weitere Fortbildung durch Meister BAföG möglich sein. Wer also bereits zu einem früheren Zeitpunkt selbst eine Aufstiegsförderung finanzierte, kann nun nach dem aktuellen Gesetzesentwurf einen Antrag auf Meister-BAföG stellen. Künftig sind auch 25 Prozent Darlehenserlass bei erfolgreich bestandener Prüfung vorgesehen. Vergünstigungen, die bisher in dieser Form nicht möglich waren. Bisher gab es nur die Möglichkeit auf Stundung oder Erlass bei geringem Einkommen oder wenn Kinder unter zehn Jahren betreut werden mussten und dadurch zu wenig oder gar kein Einkommen erzielt wurde. Der Antrag auf Stundung wurde sodann jährlich gestellt und nach diesem Zeitraum erlassen. Ebenso konnte bei Antragstellung innerhalb der ersten vier Jahre bei Existenzgründung und/oder Anstellung einer sozialversicherungspflichtigen Person ein Erlass bewirkt werden.
Weiterhin wird der Kinderzuschlag von bisher 179 Euro auf aktuell 210 Euro erhöht. Der Kinderzuschlag zum Bafög wird zusätzlich zu 50 Prozent bezuschusst. Alleinerziehenden bleibt weiterhin der Vorteil eines Kinderbetreuungszuschlags in Höhe von 113 Euro monatlich. Dies solange das Kind noch nicht das zehnte Lebensjahr erreicht hat und dadurch vor allem Betreuung benötigt. In außergewöhnlichen Fällen, wie z.B. bei Dauerkrankheit oder Behinderung des Kindes, besteht sogar darüber hinaus die Chance auf den Betreuungszuschlag für das Kind.
Neu: Bei Altenpflegern und Erziehern besteht künftig auch durch das Meister-BAföG Förderfähigkeit. Antrag stellen lohnt sich garantiert!
Tipp: Überprüfen Sie unbedingt Ihre familiäre Situation auf Förderfähigkeit. Sollten Sie vorab Fragen dazu haben, gibt Ihnen das BAföG-Amt bestimmt gerne eine Auskunft. Oder Sie reichen den Antrag gleich mit Kinderbetreuung und dergleichen Zusätze ein und beginnen sofort mit der Fortbildung. Allerdings sind Sie auf der sicheren Seite, wenn Sie zuerst zumindest mündlich eine Zusage und Vorabinformation eingeholt haben. Sie können sich gegebenenfalls denn auch auf dieses persönliche Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter berufen.
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