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Kinderbonus wird mit Unterhalt verrechnet
Der Kinderbonus spült offiziell bares Geld in die Haushaltskasse. Aber was passiert, wenn ein Alleinerziehender Vater oder Mutter Kindesunterhalt vom Ex-Partner erhalten? Darf der Kinderbonus dann voll vom Unterhalt abgezogen werden oder bleibt der Kinderbonus anrechnungsfrei? Wie verhält sich die Unterhaltsvorschusskasse in Hinsicht auf den Kinderbonus? Gibt es da schon klare Anweisungen oder ist hier noch alles offen?
In der Realität sieht es so aus, dass der Kindesvater ganz legal 50% des Kinderbonus, der in Höhe von 100 Euro ausgezahlt wird, abziehen darf. Somit darf der Unterhalt einmalig für einen Monat ganz legitim um 50 Euro gekürzt ausgezahlt werden. Der alleinerziehende Elternteil hat in diesem Fall keine Chance, den Klageweg zu gehen.
Erhalten Alleinerziehende durch das Jugendamt oder Unterhaltsvorschusskasse den Unterhaltsvorschuss, müssen diese nun abwarten wie der Gesetzgeber entscheidet. Nach aktuellem Stand und der Nachfrage beim Jugendamt liegen derzeit noch keine Erkenntnisse vor. Gegebenenfalls erfolgen kurzfristige Anweisungen von oben. In diesem Fall müsste dann kurzfristig der Kinderbonus in voller Höhe abgezogen werden. Aber warum in voller Höhe?
Früher wurde das Kindergeld zu 50 Prozent vom Unterhaltsvorschuss abgezogen. Seit Ende 2008 bis Januar 2009 wurde diese Regelung aufgehoben. Hier ein Beispiel zum besseren Verständnis: Im Alter von 0 – 5 Jahren wurde durch das Jugendamt der Regelsatz in Höhe von 202 Euro Kindesunterhalt abzüglich des hälftigen Kindergeldes von 77 Euro geleistet. Ausgezahlt wurden somit 127 Euro monatlich.
Seit 01.01.2009 wird das Kindergeld zu 100 Prozent vom Unterhaltsvorschuss abgezogen. Seither erhalten Kindergeldberechtigte 164 Euro für das erste Kind, für das zweite und dritte Kind 170 Euro und jedes weitere Kind 195 Euro monatlich. Der Regelsatz für das Alter 0-5 Jahre wurde auf 281 Euro und für die Altersgruppe 6-11 Jahre auf 322 erhöht. Hiervon wird nun durch die Unterhaltsvorschusskasse das volle Kindergeld in Höhe von 164 Euro wieder abgezogen. Letztendlich gibt es seit 01.01.2009 monatlich nun nur noch 117 Euro für die erste Altersgruppe und 158 Euro für die zweite Altersgruppe. Somit verpufft die so genannte Kindergelderhöhung aus dem staatlichen Konjunkturpaket. Diese kommt nicht bei den Alleinerziehenden, die sowieso schon sehr mit dem Geld rechnen müssen, an.
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