- Abfindung
- Alleinerziehend
- Arbeitslos / ALG
- Ausbildungsbeihilfe
- BAföG
- Bausparen
- Behinderte
- Beihilfen
- Elterngeld
- Energie
- Existenzgründer
- Familienversicherung
- Fördermittel
- Frührente
- Grundsicherung
- Haussanierung
- Immobilien
- Kindergeld
- Kinderzuschlag
- Konjunkturpaket
- Krankenversicherung
- Kredit
- Landeserziehungsgeld
- Meister – BAföG
- Pflegegeld
- Pflegeversicherung
- Presseartikel
- Rürup
- Rente
- Riester
- Selbständige
- Sonstige Geldtipps
- Sozialversicherung
- Steuer
- Studium
- Unfall
- Unterhalt
- Versicherung
- Weiterbildung
- Wohngeld
Anspruch und Fristablauf zum Kinderbonus
Der neue Kinderbonus wurde mit dem Konjunkturpaket II aufgelegt und soll allen Eltern ausbezahlt werden. Dennoch gibt es einiges zu beachten, damit auch tatsächlich jeder zu seinem Geld kommt.
Wer hat eigentlich Anspruch auf den Kinderbonus? Gibt es hierbei auch ein zeitliches Limit für den Bezug? Wird der Kinderbonus automatisch ausgezahlt oder muss ein jeder sich darum kümmern und seine monatliche Kindergeldzahlung dahingehend überwachen?
Kindergeld und der dazugehörige Kinderbonus steht allen Kindergeldberechtigten zu. Das Bundeszentralamt für Steuern hat unter dem Az. St. II 2 2474 – 3/2009 dies nochmals näher erläutert. Wird ein Kind erst im Dezember 2009 geboren, besteht auch dann noch der Anspruch darauf. Hierbei sollten jedoch die Eltern des Neugeborenen die monatliche Kindergeldzahlung beachten, damit die Zahlung des Kindergeldbonus auch wirklich geleistet wird.
Das Kindergeld wird automatisch an alle Kindergeldberechtigten Eltern gezahlt. Ebenso der Kinderbonus. Die geplante Auszahlung für den Kinderbonus für derzeit Kindergeldberechtigte liegt bei April eventuell sogar erst im Mai 2009. Somit werden die aktuellen Anspruchsberechtigen schon jetzt bedient. Kinder, die erst im Laufe des Jahres 2009 geboren werden, haben ebenfalls einen gesetzlichen Anspruch auf den Kinderbonus. Allerdings wird hier die Zahlung dann meist manuell durch die Familienkasse aktiviert werden müssen.
Besteht beispielsweise beim Inkrafttreten des Gesetzes zum Kinderbonus kein Kindergeldanspruch mehr, weil die Anspruchsvoraussetzungen nicht mehr gegeben sind, wird der Kinderbonus dennoch gezahlt. Ebenso wird dieser auch dann gezahlt, wenn nur ein Monat des Jahres Kindergeldanspruch bestand.
Damit hier keine Fehler entstehen und der Kinderbonus auch wirklich an den Kindergeldberechtigten ausgezahlt wird, behalten Sie einfach Ihren Kontoauszug im Auge. Sollte die Zahlung nicht geleistet worden sein, informieren Sie Ihre zuständige Familienkasse und fordern Sie Ihre 100 Euro Kinderbonus an. Und denken Sie dran, dieses Geld steht Ihnen per Gesetz zu!
zurück
Kommentierfunktion geschlossen...

