Hartz IV-Empfänger haben keine Vorteile durch die Abwrackprämie
Viele Hartz IV-Empfänger, die ein altes Auto besitzen haben sich schon auf die Abwrackprämie gefreut. Allerdings sollte mit Bedacht an das Thema Abwrackprämie herangegangen werden. Mittlerweile wurde bekannt, dass die Abwrackprämie als Einkommen angerechnet wird, sobald ein Langzeitarbeitsloser sein Altauto über diese Umweltprämie entsorgt.
Arbeitslosengeld II-Empfänger dürfen einen an die wirtschaftlichen Verhältnisse angepassten Pkw im Eigentum haben. Sobald allerdings die Anschaffung eines noch so günstigen Neuwagens ansteht, ist Vorsicht geboten. Die Abwrackprämie in Höhe von 2.500 Euro wird hier als tatsächliches Einkommen des Hartz IV-Empfängers angerechnet.
Der Versuch der SPD, hierzu nachträglich eine Gesetzesänderung durchzusetzen, ist kläglich gescheitert. Das Sozialministerium befand am 23.03.09, dass an der derzeitigen und aktuellen Rechtslage festgehalten wird. Somit ist die Bedürftigkeit von Hartz IV-Empfängern durch den Bezug der Umweltprämie erheblich gemindert, weil die Abwrackprämie voll auf die staatliche Sozialleistung Arbeitslosengeld II angerechnet wird.
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