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Mogelpackung Wohngelderhöhung zum 01.01.2009
Wohngelderhöhung nicht für jeden Wohngeldempfänger
Die Bundesregierung teilte der Öffentlichkeit noch vor wenigen Monaten mit, dass die Wohngelderhöhung ab 01.01.2009 bis zu 60 Prozent sein wird. Aber leider trifft das nicht für alle Wohngeldbezieher zu. Dadurch wird diese interne Information etwas unter der Hand gehalten. Wahrscheinlich deshalb, damit nicht zuviel Unmut bei den betroffenen Wohngeldempfängern vorab aufkommt.
Ob tatsächlich ein wirtschaftlicher Nutzen vorhanden ist und die Wohngelderhöhung in Betracht gezogen werden kann, liegt an der jeweiligen Region bzw. am Bundesland, in dem der Wohngeldempfänger wohnt. Wichtig: Zum Teil kommt es zu erheblicher Verringerung der bisherigen Mietstufe. Besonders betroffen sind die Bundesländer Nordrhein Westfalen und Niedersachsen. Profitieren werden besonders Wohngeldempfänger in Bayern und Baden Württemberg. Hier wurden die Mietstufen stark angehoben, so das manch ein Wohngeldempfänger von Mietstufe 1 in Mietstufe 4 rutschte.
Viele Wohngeldempfänger, die durch das neue Wohngeldgesetz mit mehr Wohngeld rechneten, werden nun enttäuscht sein. Die Anhebung der Mietstufen in Gegenden mit unter 20.000 Einwohner wird hier voraussichtlich zu keiner Erhöhung, sondern zum gleich bleibenden Wohngeld wie bisher in 2008 führen. Die hoch prognostizierten 60 Prozent Wohngelderhöhung bleiben in diesen Regionen aus.
Hier mal eine kleine Vorab-Information zur bundesweiten Wohngelderhöhung ab 2009: Derzeit erhalten 179 Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern eine höhere Mietstufe und 421 Gemeinden eine niedrigere Mietstufe. Weiterhin erhalten 19 Landkreise mit Ortschaften unter 10.000 Einwohner eine höhere Mietstufe. 59 Landkreise profitieren nicht von der Wohngelderhöhung und erhalten dadurch eine Absenkung der Mietstufe. Zu welcher Region oder Landkreis Sie in Ihrem Bundesland gehören, werden Sie erst nach Ihrem Wohngeldbescheid wissen.
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