Beratungshilfe für Existenzgründer in der Gründungsphase
Benötigen Sie direkt in der Startphase Hilfe oder Begleitung durch eine Unternehmensberatung, werden Sie auch hier finanziell durch einen staatlichen Zuschuss unterstützt. Im Rahmen des “Gründercoaching Deutschland” erhalten Sie mindestens 90 Prozent der anfallenden Beratungsleistung ersetzt. Hier jedoch maximal nur 3.600 Euro bzw. 90 Prozent von der Höchstleistung in Höhe von 4.000 Euro.
Arbeitslosengeld II-Empfänger können sogar einen Antrag auf 100 prozentige Übernahme der Beratungsleistung stellen. Begründung: Hier geht man von hilfebedürftigen Selbständigen nach gemäß § 16b SGB II aus. Dadurch wird in vielen Fällen der Antrag positiv beschieden.
Wo kann ich diesen Antrag auf Förderleistung stellen?
Der Antrag muss bei der KfW, auch “Kreditanstalt für Wiederaufbau” in Bonn gestellt werden. Wichtig: Vor Einreichung des Antrags sollten Sie Ihren Bewilligungsbescheid auf Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II beglaubigen lassen. Dies ist eine wichtige Voraussetzung und Grundlage für eine positive Entscheidung. Reichen Sie Ihren Bewilligungsbescheid jedoch nur in Kopie ein, besteht die Möglichkeit der Ablehnung oder Rücksendung des Antrags. Konkret bedeutet dies enormer Zeitverlust in der Antragsbearbeitung. Denn jetzt müssen Sie auf Anweisung hin den Bescheid beglaubigen lassen und erneut den Antrag einreichen. Vielleicht müssen Sie sogar einen Widerspruch gegen die Ablehnung einreichen. Wertvolle Zeit geht dadurch verloren. Eine lange Zeit, in der Sie sich keine Beratungshilfe durch eine professionelle Unternehmensberatung an die Hand nehmen können. Vermeiden Sie diese Fehler und starten gleich richtig durch!
Wer kann mir meinen Bewilligungsbescheid beglaubigen?
Die Agentur für Arbeit kann Ihnen den Bewilligungsbescheid auf Arbeitslosengeld I oder II beglaubigen. Lassen Sie sich nach Möglichkeit gleich zwei Beglaubigungen ausstellen, damit Sie gleich von Anfang an eine Unterstützung durch das Gründungscoaching in Anspruch nehmen können. Vor allem sollte bei der Antragstellung von Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld der Antrag auf Beratungsförderung gleich mitgestellt werden. Dadurch haben Sie sofort die Chance auf Unterstützung in wichtigen Unternehmensfragen, wie beispielsweise der Kundengewinnung, Büroorganisation, Fragen zu Ämtern und deren Anträgen und sonstigem Papierkram. Selbstverständlich stehen auch betriebswirtschaftliche Fragen zu Ihrem Betrieb an, die Ihnen Ihr persönlicher Unternehmensberater gerne hilft zu beantworten.
Vorteil: Viele Anfängerfehler können dadurch vermieden werden. Der Existenzgründer kann sich durch Abarbeiten der Problemthematik mit/durch den Unternehmensberater um das Wesentliche; nämlich um den Umsatz für seine neue Geschäftstätigkeit kümmern.
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