NEU: Zuschüsse und Darlehen für Hartz IV-Selbständige
Seit Jahresbeginn gibt es für hilfebedürftige Gründer Zuschüsse von maximal bis zu 5.000 Euro. Dazu gibt es neuerdings auch Darlehen an Hartz IV-Selbständige ohne festgelegte Obergrenze. Das Darlehen wird für die Anschaffung betrieblicher Sachmittel zur Verfügung gestellt. Durch das “Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente” sind die Bestimmungen des SGB II zum Einstiegsgeld in den § 16 (“Leistungen zur Eingliederung”) integriert worden. Somit sind gute Chancen für Darlehen an Alg-II-Empfänger gegeben.
Welche Voraussetzungen müssen hierfür erfüllt werden?
Es muss sich um eine hauptberufliche Tätigkeit handeln. Außerdem muss diese Selbständigkeit innerhalb eines vorgegebenen Zeitraum wirtschaftlich tragfähig sein. Eine finanzielle Unabhängigkeit von staatlichen Stellen soll damit weitestgehend gewährleistet sein.
Welche Ziele werden mit Zuschüssen und Darlehen an Gründer und Selbständige verfolgt?
Gründer müssen innerhalb von maximal 24 Monaten nachweislich auf eigenen Füssen stehen. Bei bereits Selbständigen wird dies innerhalb von bis zu 12 Monaten erwartet. Nachweise zur wirtschaftlichen Tätigkeit innerhalb des Zeitraums müssen erbracht werden. Hilfebedürftigkeit soll dadurch nachweislich beendet oder verringert werden.
Ab wann hat man die Chance auf das neue Darlehen für Sachmittel?
Wer bisher vergeblich versuchte, einen Kredit über seine Hausbank zu bekommen, muss hier nur den schriftlichen Nachweis einer Absage erbringen. Dieser Nachweis ist für die Agentur für Arbeit ausreichend. Er soll anzeigen, dass die Finanzierungsmöglichkeiten bei Banken erschöpft sind und keine Chance auf ein Darlehen bestehen. In der Regel werden dann zweckgebundene Darlehen gewährt.
Wofür darf das Darlehen der ARGE genau verwandt werden?
Das Darlehen ist zweckgebunden und darf nur für betrieblich notwendige Anschaffungen verwendet werden. Der Antragsteller muss eine genaue Auflistung der anzuschaffenden Sachmittel einreichen und den Anschaffungsvorgang schlüssig darstellen. Außerdem müssen die Sachmittel für den Erhalt der hauptberuflichen selbständigen Tätigkeit notwendig sein. Die gleichen Kriterien gelten beim Erhalt der Selbständigkeit und/oder deren Fortführung.
Was versteht die Bundesagentur für Arbeit unter Sachmittel?
Konzessionen (bei Übernahmen in der Gastronomie), Maschinen, Anlagen, Arbeitsmittel und Werkzeuge, sowie Kraftfahrzeuge, Betriebs- und Geschäftsausstattung, PC, betriebseigene Software, Telefon, Fax, Kopierer, Drucker, Büromöbelausstattung, Kosten zur Erstellung einer Website, sonstige gedruckte Werbemittel, Dekorationen zur Ausstattung eines Büros oder Ladengeschäftes, sowie Schaufensterdekorationen, Kosten für Vertrieb und Marketing, Erstausstattung des Material-, Waren- und Ersatzteillagers.
Kann ich einen staatlichen Zuschuss und zusätzlich ein Darlehen in Anspruch nehmen?
Diese Möglichkeit der in Anspruchnahme beider Instrumentarien ist gegeben und lässt der Gesetzgeber offen. Aber auch hier obliegt dem zuständigen Sachbearbeiter die Handhabe, ob er bewilligt oder nicht. Die Rückzahlung des Darlehens wird an die wirtschaftliche Situation des Antragstellers angepasst und muss damit vereinbar sein.
Beurteilung und Entscheiderstelle für den Antrag auf Zuschüsse oder Darlehen
Die Beurteilung erfolgt durch die Integrationsfachkraft der Bundesagentur für Arbeit. Sollte diese Stelle keine Entscheidung zur Tragfähigkeit oder Notwendigkeit finden können, wird eine externe Gutachtenstelle mit einbezogen. Fachkundige Stellen sind hier Gründerzentren und Banken. Ebenso Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer und Fachverbände, die sich auf Gründer aus der Arbeitslosigkeit heraus spezialisiert haben.
Auch bei diesem Antrag wird ähnlich wie beim Einstiegsgeld und Gründungszuschuss ein Businessplan mit genauer Beschreibung der Tätigkeit und des aktuellen Vorhabens benötigt. Desweiteren ein Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan, eine Rentabilitätsvorausschau, sowie ein Liquiditätsplan zur Abrundung der Unterlagen.
Weiterhin sollte der Antragsteller beachten, dass die betrieblich bedingten Sachmittel nicht nur notwendig, sondern auch den Lebensumständen eines Hartz IV-Empfängers angepasst sein sollten. Dies ist besonders beim festlegen bestimmter Kosten, wie beispielsweise für einen Pkw zu berücksichtigen. Die Arbeitsagentur kann gegebenenfalls zur Senkung der Kosten die Anschaffung von gebrauchten Wirtschaftsgütern verlangen.
Wichtig: Dieses Darlehen steht Existenzgründern wie auch bereits Selbständigen zur Verfügung. Ein gesetzlicher Rechtsanspruch auf diese Leistungen besteht jedoch nicht. Die Handhabe und Vergabe obliegt nach wie vor dem jeweiligen Bearbeiter. Jedoch sind einige Arbeitsagenturen noch nicht vollständig über die Vergabe- und Umsetzungsmodalitäten informiert und auch nicht entsprechend eingearbeitet.
Zusatztipp: Scheitert ein Vorhaben, ist eine neue Antragstellung auf Eingliederung Selbständiger möglich. Dies jedoch frühestens nach dem Zeitraum von 12 Monaten.
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