Fehler im Rentenversicherungskonto wirksam beheben
In der letzten Zeit haben viele Personen einen Fragebogen zur Kontenklärung der Deutschen Rentenversicherung Bund erhalten. Aber haben Sie diesen auch zurückgeschickt? Wenn nicht, erfolgt danach meistens noch eine einmalige Erinnerung durch den Rentenversicherungsträger.
Aber was kann ich tun, wenn in der Hektik des Alltags die Anfrage und die Erinnerung vergessen wurde und nun folgend ein Bescheid durch die Rentenversicherung Bund ergangen ist?
Nachdem Ihnen der Bescheid über Ihren persönlichen Versicherungsverlauf vorliegt, schauen Sie sich diesen genau an. Stellen Sie fest, dass sich einige Fehler eingeschlichen haben oder Zeiten nicht oder fehlerhaft erfasst wurden, erstellen Sie eine eigene Aufstellung zum Renteversicherungskonto. Selbstverständlich haben Sie jetzt das Recht und die Chance, einen Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen. Aber ist das sinnvoll?
Achtung: Haben Sie Einwände, weil rentenrechtlich relevante Zeiten fehlen, dann sollten Sie keinen Widerspruch einlegen. In diesem Fall ist der Widerspruch unzulässig und würde garantiert abgelehnt werden. In dieser Situation wäre esviel sinnvoller, wenn Sie einen Antrag auf Ergänzung Ihres Rentenversicherungskontos stellen würden.
Nehmen Sie hierzu den Ihnen ursprünglich zugesandten Bogen zur Kontenklärung, füllen diesen aus und senden diesen an die Deutsche Rentenversicherung Bund zurück. Wollen Sie ganz sicher gehen, versenden Sie das Schreiben per Einschreiben mit Rückschein. Nun haben Sie etwas in der Hand und brauchen nur noch die Rückantwort abzuwarten.
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