Ersatzrate erhöht das Elterngeld bei Geringverdienern
Wurde Ihr Elterngeld richtig berechnet?
Sind Sie derzeit noch in der Ausbildung und haben vor kurzem Nachwuchs bekommen? Oder haben Sie Ihre Ausbildung wieder aufgenommen bzw. unterbrochen und leben nun von Elterngeld, Kindergeld und dergleichen?
Manche Auszubildende stehen schon während der Ausbildungszeit auf eigenen Füßen und haben eine eigene Wohnung zu unterhalten. Da das Leben sehr teuer ist und der Ausbildungslohn oftmals nicht ausreichend ist, wird oftmals noch ein Nebenjob ausgeübt. Steht eine unverhoffte Schwangerschaft an, kommt es zu extremen Veränderungen. Denn wenn das Baby erstmal da ist, fällt der doppelte Verdienst meistens weg. Und das, obwohl enorme Mehrkosten durch das Baby entstehen. Hinzu kommen Einkommenseinbußen, da der Nebenjob bedingt durch das Baby nicht mehr ausgeübt werden kann. Kinderbetreuung ist in der Regel zu teuer und die Neu-Mama möchte sich oftmals lieber selbst um ihr Baby kümmern.
Das Elterngeld deckt 67 Prozent der Nettoeinnahmen aus dem vorangegangen Ausbildungslohn ab. Das bisherige Nebeneinkommen bleibt unberücksichtigt. Allerdings gibt es, was nur wenige wissen, das “erhöhte Elterngeld”. Geringverdiener profitieren von der Ersatzrate beim Elterngeld. Wer beispielsweise unter 1.000 Euro monatlich vor der Geburt verdiente, kann durch die Erhöhung des Elterngeldes von 67 Prozent auf bis zu 100 Prozent angehoben werden.
Zum besseren Verständnis hier ein Beispiel: Wer etwa 500 Euro Nettoeinnahmen durch Ausbildungslohn und Nebenjob monatlich hatte, dürfte jetzt ca. 490 Euro Elterngeld erhalten. Wichtig: Denn für je 20 Euro steigt die Ersatzrate um ein Prozent, die das Einkommen unter 1000 Euro liegen. Man spricht auch von einer Anhebung der Ersatzrate bei kleinen Einkommen.
Tipp: Überprüfen Sie unbedingt Ihren Elterngeldbescheid auf korrekte Berechnung.
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