Sonderfälle führen zu Anspruch auf Hartz IV bei Studenten
Ein Anspruch auf das Arbeitslosengeld II bzw. Hartz VI ist im Normalfall für Studenten ausgeschlossen. In den meisten Fällen beziehen Studenten Bafög oder erhalten Unterhalt durch die Eltern.
Allerdings wird in besonderen Notlagen und Extremsituationen durch den Leistungsträger sehr stark unterschieden. Handelt es sich z.B. um einen Sonderfall, eine Studiumspause aus schwerwiegenden Gründen oder um eine Beurlaubung vom Semester? Auch besondere Härten, wie eine Existenz bedrohende Notlage kann zu Hilfsbedürftigkeit führen. Ein Antrag auf Arbeitslosengeld II kann dann gestellt werden.
Die Beurlaubung eines Studenten vom Studium schließt ihn nach den Richtlinien des Bafög-Gesetzes vom Bafögbezug aus. In dieser Zeit besteht der gesetzliche Anspruch, einen Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen zu dürfen. Voraussetzung: Der Student steht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung und kann mindestens mehr als drei Stunden am Tag arbeiten.
Sobald ein Student aus schwerwiegenden gesundheitlichen Gründen das Studium abbrechen oder unterbrechen musste und dadurch nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen kann, hat er das Anrecht auf Sozialhilfe. Sozialhilfe ist eine staatliche Grundsicherung, die auch alten bedürftigen Leuten zuerkannt wird.
Haben Studenten ein Kind zu ernähren, können sie für dieses einen Antrag auf Sozialgeld nach dem Sozialgesetzbuch II stellen. Hartz IV steht Kindern von Studenteneltern zu und muss bewilligt werden, da die Kinder noch nicht die Fähigkeit besitzen, für sich selbst zu sorgen. Begründung: Die erwerbsfähigen Eltern studieren noch und können dadurch noch nicht selbst für das Kind sorgen.
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