Wichtige Änderungen zum Wohngeldgesetz 2009
Die nun schon mehrfach in den Medien erwähnte Wohngelderhöhung zum 01.10.2008, wird nun nicht wie erwartet gezahlt. Tatsächlich wird nur eine pauschalierte Wohngeldnachzahlung in Höhe von mindestens 100 Euro/ 1-Personen-Haushalt, 130 Euro bei zwei Personen und 155 Euro bei drei Personen geleistet. Bei vier Personen werden 180 Euro und bei fünf im Haushalt lebenden Personen 205 Euro pauschal vergütet. Sollten mehr als 5 Personen im Haushalt leben, werden für jede weitere Person 25 Euro zusätzlich gezahlt. Damit ist die hoch angepriesene Wohngelderhöhung für den Zeitraum 01.10. bis 31.12.2008 abgegolten. Der persönliche Anspruch auf die Wohngeldnachzahlung ist entstanden, wenn sie während dem Zeitraum 01.10.2008 bis 31.03.2009 mindestens einen Monat Wohngeld bezogen haben.
Weiterhin hat sich im Vergleich zum Jahr 2008 die Einkommens-Höchstgrenze beim Wohngeld etwas erhöht. Dadurch haben möglicherweise einige Personen, die bisher einen ablehnenden Bescheid durch die Wohngeldstelle erhalten haben, jetzt im Jahre 2009 eine neue Chance auf einen Wohngeldanspruch. Wer also in 2008 nur knapp über der Einkommensgrenze gelegen hat, sollte jetzt in 2009 unbedingt einen Antrag stellen.
Wann kann ich nun mit meiner persönlichen Erhöhung des Wohngeldes in 2009 rechnen?
Eine Frage, die sehr viele beschäftigt. Grundlage ist auch hier wieder der bisherige Bewilligungsbescheid. Läuft der Wohngeldbescheid erst in der Mitte des Jahres oder gar später aus, bleibt nur abzuwarten. Allerdings gehen Ihnen die bisherigen Erhöhungsansprüche ab Januar 2009 nicht verloren. Sie bekommen für den rückwirkenden Zeitraum ab 01.01.2009 mit dem neuen Wohngeldbescheid eine Differenzzahlung zwischen dem alten und neuen Wohngeld. Hier natürlich vorausgesetzt, dass sich keine Veränderungen in den angegebenen Einkommensverhältnissen ergeben haben. Selbst wenn kein Erhöhungsantrag gestellt wird, können Ihnen Ihre zustehenden Ansprüche nicht verloren gehen.
Ein Eigenantrag auf Erhöhung vor Ende des derzeitigen Wohngeld-Bewilligungsbescheids ist “nur” unter gewissen Voraussetzungen möglich? Hier dürfen sich die bisherigen wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse nicht verändert haben. Ebenso sollte für den Antragsteller absehbar sein, dass er mindestens 15% Wohngelderhöhung der zuschussfähigen Miete erzielen würde. Dies ist meist nur in etwas teureren Wohnungen zu vermuten. Erfolgt dennoch eine Ablehnung des Erhöhungsantrages durch die Wohngeldstelle ist dies kein wirklicher Nachteil. Sobald der jetzige Bewilligungsbescheid ausgelaufen ist, läuft automatisch der neue Antrag auf Erhöhung an.
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