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Heftige Diskussion um den Kinderbonus
Kinderbonus – wer erhält ihn nun wirklich?
Mit dem Kinderbonus in Höhe von 100 Euro wollte die Regierung den Familien etwas Gutes tun. Die Wirtschaft sollte wieder etwas angekurbelt und die Leute zu mehr Käufen animiert werden. Aber wem bleibt der Kinderbonus wirklich erhalten und wem nicht?
Tatsächlich bekommen alle Kindergeldberechtigte Eltern in den Genuss des Kinderbonus. Nach der Meinung der FDP-Familienexpertin Ina Lenke werden in der Praxis jedoch Teile davon wieder abgezogen. Der Kinderbonus ist auf Anfrage von Frau Linke nach dem Willen und derzeitigen Entscheidung der Bundesregierung beim Barunterhalt durch den zahlungspflichtigen Elternteil abzugsfähig. Somit erhält der betreuende und alleinerziehende Elternteil vom Kindesunterhalt den hälftigen Satz des Kinderbonus abgezogen. Es dürfen somit 50 Euro weniger im Auszahlungsmonat des Kinderbonus an Kindesunterhalt überwiesen werden. Dies trifft alleinerziehende Eltern sehr hart, da oftmals jeder Euro zählt und die Haushaltskasse in vielen Fällen schon vor dem Monatsende leer ist.
Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II oder Hartz IV sind vom Abzug ausgenommen. Somit darf nach derzeitigem Stand der Kinderbonus bei Arbeitslosengeld II-Empfängern vollständig vereinnahmt werden. Alleinerziehende, die Unterhaltsvorschussleistung für Ihr Kind beziehen, dürfen den Kinderbonus in der tatsächlichen Höhe behalten.
Zusatzinfo: Wir recherchieren weiter und halten Sie stets auf dem neuesten Stand. Denn hier geht es um Ihr Geld, deshalb sollten Sie auch umfassend informiert sein.
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