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Zählt der neue Kinderbonus nun doch als Einkommen?
Der neue Kinderbonus soll nun wie schon länger geplant im Frühjahr des Jahres 2009 ausgezahlt werden. Das Bundesarbeitsministerium lies bisher hierzu verlauten, dass es zu keiner Einkommensanrechnung kommen wird.
Der neue und einmalige Kinderbonus sollte für alle bisherigen Leistungsempfänger frei verfügbar sein und nicht als Einkommen angerechnet werden. Sollte somit definitiv keine Benachteiligung für sozialschwache Familien, die derzeit schon vom mageren Arbeitslosengeld II leben muss, darstellen. Nun die Enttäuschung! Auf konkrete Anfrage eines Betroffenen erläuterte der Politiker Oskar Lafontaine den Sachverhalt etwas genauer.
Nach der persönlichen Aussage von Oskar Lafontaine wird nun doch allen Kindergeldberechtigten der Kinderbonus als Einkommen angerechnet. In diesem Fall würden die jetzt schon armen und sozialschwachen Familien wieder zu den Verlierern gehören. Denn der Kinderbonus würde vom Staat einerseits durch die Familienkasse tatsächlich geleistet, jedoch andererseits vom nächsten zuständigen Leistungsträger wieder abgezogen. Der für die Auszahlung der monatlichen Hartz IV-Leistung zuständige Sachbearbeiter oder Fallmanager darf den vollen Kinderbonus als Einkommen abziehen. In diesem Fall erhält der Arbeitslosengeld II-Empfänger in dem Auszahlungsmonat des Kindergeldes und des Kinderbonus etwas mehr von der Familienkasse überwiesen. Gleichzeitig zieht der zuständige Leistungsträger vom Arbeitslosengeld II diese erhöhte Zusatzzahlung wieder ab. Der Hartz IV-Empfänger erhält im Auszahlungsmonat des Kinderbonus somit etwas weniger Arbeitslosengeld II. Unter dem Strich bleibt ihm dadurch aber nicht mehr. Die Gelder wurden für den Hartz IV-Empfänger nur verschoben und er erhält insgesamt die gleiche Auszahlung wie zuvor. Die Haushaltskasse bleibt nach wie vor leer.
Der Kinderbonus, der im Konjunkturpaket II stark hervorgehoben wurde um die Wirtschaft wieder etwas anzukurbeln, verpufft hier ganz und gar.
Wichtig: Da das Thema “Kinderbonus” und die eventuelle Verrechnung als Einkommen möglicherweise noch immer in der Bundesregierung etwas umstritten ist, bleiben wir dran. Wir recherchieren weiter und halten Sie über etwaige Veränderungen auf dem Laufenden.
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