Hartz-IV-Satz für Kinder gegen das Grundgesetz?
Bundessozialgericht befand den Hartz-IV-Satz für Kinder als verfassungswidrig.
Viele Familien, die derzeit mit Ihren Kindern von Hartz IV leben, können nun neue Hoffnung schöpfen. Das Bundessozialgericht hat in einem neuen Gerichtsbeschluss den Arbeitslosengeld II-Satz für Kinder für verfassungswidrig erklärt. Zwar hält sich die Bundesregierung derzeit noch etwas bedeckt, aber die ersten Anzeichen der Veränderung sind schon in Sicht. Der Hartz IV-Regelsatz für Kinder im Alter von sechs bis 13 Jahren wird zum 01.07.2009 auf 70 Prozent der Regelleistung angehoben. Bisher gab es nur 60 Prozent der Regelleistung eines alleinstehenden Erwachsenen in Höhe von 351 Euro.
Vorausgegangen waren zwei aktuelle Klagen von Familien, die für Ihre Kinder den vollwertigen Hartz IV-Satz eines alleinstehenden Erwachsenen einforderten. Die Klagen gingen dabei durch mehrere Instanzen. Das Bundessozialgericht teilte die Auffassung der Kläger. Allerdings wurde hier noch keine Änderung oder Erhöhung der Regelleistung für Kinder beschlossen. Der 14. Senat des Bundessozialgerichts befand, dass Kinder die in Hartz IV-Familien leben, Opfer von Grundrechtsverletzungen sind. Zum Zwecke einer Entscheidungsfindung und gegebenenfalls Überarbeitung der Regelleistung für Kinder wurden beide Klagen dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zur Prüfung vorgelegt.
Um hier nicht zu den Verlierern zu gehören, sollten alle derzeitigen Arbeitslosengeld II-Bescheide offen gehalten werden. Um dies zu erreichen, sollte ein Widerspruch gegen den bisherigen Hartz IV-Bescheid eingereicht werden. Die letzte Instanz zur Entscheidungsfindung wird hier das Bundesverfassungsgericht bleiben. Die Bundesregierung behält sich in dieser Angelegenheit vor, dies erst im Jahre 2010 endgültig zu entscheiden. Somit soll es bei den bisherigen beschlossenen Regelleistungen für Kinder bleiben. Mit einer Neuregelung kann somit nicht vor 2010 gerechnet werden.
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