Was ist bei der Abwrackprämie zu beachten?
Die Abwrackprämie ist derzeit in aller Munde. Die Bundesregierung hat damit ein 1,5 Milliarden Euro schweres Paket zu Gunsten der Automobilindustrie beschlossen. Die Abwrackprämie ist in dem neuen Konjunkturpaket II vor wenigen Tagen verabschiedet worden. Hiermit könnten nun 600.000 Altautos verschrottet werden. Tatsächlich gibt es allerdings mittlerweile ca. 16 Millionen Alt- bzw. Schrottautos. Vom staatlichen Bonus könnten jedoch nur 4 Prozent profitieren.
Wer erhält diese Prämie? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein damit man in den Genuss von 2.500 Euro kommt? Kann ich auch von einer Privatperson einen Jahreswagen kaufen und erhalte die Abwrackprämie? Muss der Neuwagen eine Euro-Norm beim Schadstoffausstoß erfüllen? Wann läuft die Frist für diese neue Prämie ab?
Wir haben nachfolgend die Voraussetzungen und gesetzlichen Bedingungen, die erfüllt werden müssen zusammengetragen. Diese verhelfen nun tatsächlich dazu, einen Nutzen aus der Abwrackprämie zu ziehen:
Ihr eigenes Kraftfahrzeug muss mindestens neun Jahre alt sein, dies allerdings taggenau. Wer also beispielsweise in der Vergangenheit am 05.02.2000 sein Auto zugelassen hat, kann somit frühestens zum 05.02.2009 einen neuen Pkw kaufen. Nur unter Einhaltung dieser punktgenauen Bedingung kann der Vorteil der Abwrackprämie genutzt werden. Ebenso muss der Altwagen bzw. das spätere Verschrottungsauto mindestens ein volles Jahr auf den künftigen Käufer eines Neu- oder Jahreswagens zugelassen gewesen sein.
Der neue Pkw (Jahres- oder Neuwagen) muss zwingend bei einem Händler oder Hersteller gekauft werden. Wichtig: Als Jahreswagen gilt hier ein Fahrzeug, dass mindestens ein Jahr auf einen Kfz-Händler oder Hersteller zugelassen gewesen ist. Jahreswagen von Privatpersonen sind von der Abwrackprämie ausgenommen. Ebenso muss bei Erwerb eines Neuwagens wenigstens die Euro-Norm IV für den Schadstoffausstoß erfüllt werden.
EXTRATIPP: Derzeit überbieten sich einige Kfz-Händler und Hersteller mit einer Aufstockung der staatlichen Prämie. In manchen Fällen kann dadurch sogar ein neues Kraftfahrzeug für nur etwa 6.000 Euro erworben werden.
Wichtig: Die Abwrackprämie ist nur gültig bis zum 31. Dezember 2009.
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