Kurzarbeitergeld jetzt auch für Kleinstbetriebe
Bisher konnten eher nur mittlere und größere Unternehmen Unterstützung vom Staat in Form des Kurzarbeitergeldes erhalten. Das erst kürzlich von der Bundesregierung beschlossene Konjunkturprogramm II begünstigt jetzt auch Kleinstbetriebe.
Was ist jetzt zu tun? Welchen Sinn und Zweck verfolgt das “Neue Kurzarbeitergeld”? Warum ruft die Bundeskanzlerin Merkel verstärkt die Unternehmen und Wirtschaft dazu auf, auf das Konjunkturprogramm zurückzugreifen?
Ziel soll sein, dass auch kleine Betriebe mit nur einem Mitarbeiter auf das Kurzarbeitergeld zurückgreifen können. Das überarbeitete Kurzarbeitergeld kann sogar von Werbeagenturen oder ähnlichen Unternehmen genutzt werden.
An wen muss man sich bei Bedarf und Interesse wenden bzw. wo kann man einen entsprechenden Antrag stellen? Wie lange kann man das Kurzarbeitergeld erhalten?
Zuständig ist die in Ihrem Bezirk, Ihres Unternehmens/Betriebes liegende Bundesagentur für Arbeit. Dort kann jedes Unternehmen einen Antrag stellen. Bisher konnte Kurzarbeitergeld für bis zu sechs Monate beantragt werden. Jedoch bereits im vergangenen Jahr wurde die Bezugszeit auf 18 Monate aufgestockt. Betriebe können nun einen Antrag auf bis zu 18 Monate stellen. Weiterhin werden die Sozialversicherungsbeiträge hälftig übernommen. Zusätzlich wird eine Qualifizierung während des Zeitraums der Kurzarbeit staatlich gefördert.
Durch diese Maßnahme der Bundesregierung wird davon ausgegangen, dass keine oder weniger Entlassungen in Betrieben durchgeführt werden.
Wichtig: Eine Rückzahlung der erhaltenen Fördermittel “Kurzarbeitergeld” ist auch dann nicht notwendig, wenn es dem Betrieb finanziell wieder besser geht .
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