Riester-Rente ohne separate Abschlussgebühren
Wer jetzt einen Riester-Vertrag abschließt, muss sich nicht vor der ab 01. Januar 2009 gültigen Abgeltungssteuer fürchten. Bei korrekter Vorgehensweise stehen keine Steuern an.
Besonders wichtig: Vor einem Abschluss sollten verschiedene Riester-Angebote eingeholt und unbedingt vor Unterzeichnung abgeglichen werden. Es kursieren mittlerweile einige verschiedene Arten von Riester-Verträgen. Einige sind tatsächlich rein zu Gunsten des Versicherungsnehmers, einige wiederum begünstigen den Versicherungsmakler oder Vermittler mit einer recht hohen Abschlussprovision.
Es wurden einige Fälle bekannt, bei denen die Provision mehrere Tausend Euro betrug. Diese Provision wird meistens verteilt über die ersten fünf Jahre berechnet und automatisch mit der monatlichen Rate vereinnahmt. Somit wird nur ein Teil der Monatsrate in den Riester-Vertrag eingezahlt. Letztendlich fällt so der ersehnte Zins- und Zinseszinseffekt wesentlich geringer aus als erwartet.
Hier kommt es nun stark darauf an, welcher Riester-Vertrag bereits abgeschlossen wurde. Prüfen Sie dringend diesen Sachverhalt und verschenken Sie nicht Ihr mühsam erspartes Geld. Möglicherweise haben Sie ja auch die Chance auf Kündigung des alten Vertrages und Abschluss eines neuen Riester-Vertrags mit weit günstigeren Konditionen. In manchen Fällen rechnet sich dies sogar sehr. Auch wenn schon über Jahre eine Einzahlung erfolgt ist, kann man die späteren zu erwartenden Verluste durch einen Wechsel oftmals vermindern.
Außerdem sollte man sich vor dem Abschluss eines Vertrags der Riester-Rente genau informieren. Es gibt einige Vermittler von Riesterverträgen, die keine separaten Abschlusskosten verlangen. Union Investment ist beispielsweise einer von diesen Anbietern.
Ebenso ist zu beachten, dass die staatliche Förderung zur Riester-Rente nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden darf. Bei Rentenbeginn haben Riester-Sparer das Anrecht, sich 30 Prozent des Kapitals auszahlen zu lassen. Wird über diese 30-Prozent-Grenze hinaus ausgezahlt, ist diese voll abzugsfähig und kostet somit Anteile aus dem schwer erwirtschafteten Vermögen. Das Finanzamt freut sich über diesen Fehler und mehr Steuereinnahmen.
Tipp: Keine vorschnellen Handlungen bei der Teilauszahlung der Riester-Rente vollziehen. Ebenso sollte der Abschluss eines Riester-Vertrags sehr genau überprüft werden
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