Einkommen von Hartz IV-Familien
Wie hoch ist das monatliche Einkommen einer vierköpfigen Hartz IV-Familie?
Vielmals wird über die Höhe der Bedarfsätze und dergleichen diskutiert. Heute wollen wir nun eine kurze Darstellung der Einkommenssituation von Arbeitslosengeld-II-Empfängern aufführen.
Eine Hartz IV-Familie mit zwei Kindern hat folgende staatlichen Hartz IV-Einnahmen: Mutter 316 Euro*, Vater 316 Euro*, Kind bis 14 Jahre 211 Euro, Kind ab 15 Jahre 281 Euro. Zusätzlich erhält eine Familie im Schnitt eine Wohnungskaltmiete von ca. 490 Euro zuzüglich der Wohnnebenkosten von etwa 250 Euro gezahlt. Somit hat die vierköpfige Familie ein Bruttoeinkommen von 1.864 Euro. Nun wird das monatliche Kindergeld in Höhe von 328 Euro für zwei Kinder als Einkommen voll angerechnet. Somit liegt ein Nettoeinkommen von 1.536 Euro vor. Dies ist der tatsächliche ausgezahlte Hartz IV-Satz, den die Bundesagentur für Arbeit oder ein sonstiger zuständiger Leistungsträger zahlt.
Sollte nun der eine oder sogar beide Elternteile einer Tätigkeit auf 400-Euro-Basis nachgehen, wird auch hiervon das erwirtschaftete Einkommen anteilig abgezogen. Verdienen beide monatlich 400 Euro zusätzlich, werden jeweils nur 160 Euro pro Person als Freibetrag angerechnet. Im Ergebnis werden die mehr erwirtschafteten 240/ 480 Euro voll abgezogen. Ziehen wir nun vom staatlichen Hartz IV-Einkommen in Höhe von 1.536 Euro noch 480 Euro ab, verbleiben nur noch 1.056 Euro. Dies ist letztendlich die Summe, die als Arbeitslosengeld II an die Hartz IV-Familie ausgezahlt wird.
Geht die vierköpfige Hartz IV-Familie keinerlei 400-Euro-Job nach, stehen ihr gesamt 1.536 Euro Hartz IV-Einnahmen zuzüglich 328 Euro Kindergeld zu. Somit stehen Gesamteinnahmen in Höhe von 1.864 Euro zur Verfügung. Sobald nun die Warmmiete vom Arbeitslosengeld II-Geld abgezogen wurde, verbleiben noch 796 Euro der Hartz IV-Einnahmen. Von dieser Summe müssen Lebens- und Haushaltsmittel, als auch Schulbedarf und Ausflüge gezahlt werden.
*Partner in Ehe- oder Lebensgemeinschaft erhalten nur den reduzierten Bedarfsatz. Zum Vergleich: Der reguläre derzeitige Bedarfsatz für eine Einzelperson beträgt 351 Euro.
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