Extra-Bonus für Alleinerziehende Hartz IV-Empfänger
In vielen Fällen werden Alleinerziehende Mütter oder Väter bei der Trennung vom Ehemann oder Lebensgefährten zum Hartz IV-Empfänger. Dies geschieht oftmals durch in der Familie lebende Kleinkinder, die noch nicht das Kindergartenalter erreicht haben.
Der Staat unterstützt hier die Alleinerziehende Mutter oder den Vater durch die Zahlung einer einfachen Wohnung inklusive der Nebenkosten. Die Miete wird angepasst an den Mietspiegel der jeweiligen Stadt oder Gemeinde pro Wohnquadratmeter geleistet. Selbstverständlich muss die Wohnungsgröße an die Anzahl der Haushaltsmitglieder angepasst sein.
Sobald nun der alleinerziehende Elternteil einen Antrag auf Arbeitslosengeld II eingereicht hat, besteht ein gesetzlicher Anspruch auf den Mehrbedarfszuschlag. Dieser steht jedem Alleinerziehenden Vater oder Mutter gesetzlich zu. Der alleinerziehende Elternteil erhält nun monatlich einen Zuschuss in Höhe von 125 Euro. Dem Elternteil stehen als erwachsene Person 351 Euro zu. Kinder erhalten bis zum 14. Lebensjahr 211 Euro und Jugendliche ab dem 15. Lebensjahr 281 Euro.
Überprüfen Sie nun Ihren Arbeitslosengeld II-Bescheid auf den Mehrbedarfszuschlag. In einigen Fällen wurde dieser von der Behörde vergessen. Aus Unwissenheit konnte dann der betroffene Hartz IV-Empfänger keinen Widerspruch einlegen bzw. diesen nicht erneut anfordern. Denken Sie unbedingt daran, es geht um Ihr Geld. Es steht Ihnen zu!
Tipp: Alleinerziehende, die wieder mit einem neuen Lebenspartner zusammenleben wird der Mehrbedarfszuschlag für Alleinerziehende gestrichen. Auch wenn volljährige Kinder mit in der Wohnung leben, kann es zu dieser Kürzung kommen.
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