Wer profitiert wirklich von der Kindergelderhöhung ?
Das Kindergeld wurde zum 01.01.2009 erhöht. Aber wer zieht einen wirklichen Nutzen aus der Kindergelderhöhung bzw. wer bekommt diese auch tatsächlich auf das Konto ausgezahlt?
In Wirklichkeit ist es so, dass viele Familien nicht in den Nutzen des Kindergeldes kommen. Die nachfolgenden gesetzlichen Richtlinien zeigen auf, wer wirklich zu den Begünstigten der Kindergelderhöhung gehört.
Dem Hartz IV-Empfänger wird das Kindergeld als Einkommen voll angerechnet. Somit geht die Erhöhung hier an dem Bedürftigen vorbei. Es geschieht hier nur eine Umverteilung. Im Klartext: Die Bundesagentur für Arbeit zahlt einen geringeren Arbeitslosengeld II-Anteil aus, da das erhöhte Kindergeld voll als Einkommen abgezogen wird.
Der Wohngeldempfänger, der auch auf jeden Euro angewiesen ist, unterliegt den gleichen gesetzlichen Rahmenbedingungen. Letztendlich wird auch hier Kindergeld als Einkommen angesehen. Die Erhöhung von 10 Euro für das 1. und/oder das 2. Kind bzw. ab dem 3. Kind 16 Euro, wird voll angerechnet. Somit ergibt dies unter dem Strich weniger monatliches Wohngeld.
Alleinerziehende, die keinen Unterhalt vom Kindesvater für Ihr Kind erhalten, beantragen oftmals Unterhaltsvorschuss. Ein Antrag auf Unterhaltsvorschuss kann bis zum vollendeten 12. Lebensjahr des Kindes gestellt werden. Auch hier ein klarer Nachteil für die Kindergeldberechtigte Mutter. Wichtig: Die gesetzliche Kindergelderhöhung zum 01. Januar 2009 wird auch hier vom gesetzlich festgelegten Mindestunterhalt abgezogen. Die nachfolgende Berechnung zeigt es auf: Mindestunterhalt abzüglich dem aktuellen Kindergeldbetrag gleich tatsächlich ausgezahlter Unterhaltsvorschuss. Diesen Endbetrag zahlt das Jugendamt Unterhaltsvorschusskasse an die Alleinerziehende Mutter aus.
Wer zieht nun wirklichen Nutzen aus der Kindergelderhöhung zum 01. Januar 2009?
Tatsächlich können nur Kindergeldberechtigte die Erhöhung voll ausschöpfen, die keine staatlichen Zuschüsse in Anspruch nehmen müssen. Dies sind Lohn- und Gehaltsempfänger, deren monatliches Einkommen zum Leben ausreicht. Auch die Besserverdiener und Reichen des Landes erhalten die ab 01.01.09 gültige erhöhte Kindergeldzahlung. Denn Kindergeldberechtigte sind alle Eltern oder Elternteile, egal ob arm oder reich. Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr zählt das Einkommen des Kindes nicht mit.
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