Kindergeldanspruch 2007/2008: Staatliche Zulagen sichern
Mehrere hundert Euro staatliche Zuschüsse können sich Familien sichern, wenn sie jetzt sofort Ihren Kindergeldanspruch für das Jahr 2007 und 2008 überprüfen lassen!
Durch die rückwirkende Änderung des Pendlerpauschalengesetzes das zum 01.01.2007 in Kraft getreten ist, gelangen nun viele Pendler doch noch in den Genuss von Kindergeld. Von dieser Neuregelung zur Pendlerpauschale sind aktuell die Jahre 2007/2008 betroffen. Dieses ursprüngliche Gesetz wurde durch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe für verfassungswidrig erklärt. Hierbei wurden die ersten zwanzig Kilometer zur Arbeit nicht berücksichtigt und der Arbeitnehmer musste diese alleine tragen. Erst der 21. Entfernungskilometer fand Anrechnung bei den Werbungskosten, wobei es zu einem höheren Einkommen des Arbeitnehmers führte.
Die in vielen Fällen erhöhten Werbungskosten können nun rückwirkend geltend gemacht werden. Stellen Sie jetzt einen Neuantrag auf Kindergeld für das Jahr 2007 und 2008 bei Ihrer für Sie zuständigen Familienkasse. Durch Überprüfung des Kindergeldanspruches und gegebenenfalls eines Bewilligungsbescheides durch die Kindergeldkasse fallen Ihnen noch weitere staatliche Zuschüsse zu.
Familien, deren Kinder bisher über ein zu hohes Nettoeinkommen verfügten, wurde das Kindergeld gestrichen. Zusätzlich konnten die eigenen Werbungskosten nicht korrekt angesetzt werden, da das Pendlerpauschalengesetz aus 2007 dies nicht zulies. Mit der Neuregelung des Pendlerpauschalengesetzes können sich Familien nun Ihr Jahreseinkommen durch die erhöhten Werbungskosten vermindern. Dies führt möglicherweise zu weiteren staatlichen Zuschüssen wie beispielsweise Arbeitnehmersparzulage, Wohnungsbauprämie und Eigenheimzulage in den Jahren 2007/ 2008.
Wie bekannt wurde, haben viele Arbeitnehmer aufgrund des Pendlerpauschalengesetzes keinen Antrag auf Wohnungsbauprämie sowie der Arbeitnehmersparzulage gestellt. Einigen Arbeitnehmern war im Voraus klar, dass die nun geltenden Einkommensteuergrenzen überschritten würden.
Aber es ist noch nicht zu spät! Holen Sie jetzt die Antragstellung wie folgt nach:
- Überprüfung des Kindergeldanspruchs durch Neuantrag.
- Antrag auf Wohnungsbauprämie.
- Antrag auf Arbeitnehmersparzulage.
Tipp: Diese staatlichen Zuschüsse oder Prämien können einige hundert Euro ausmachen. Geld, für das Sie nicht arbeiten müssen.
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