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Pendlerpauschale: Steuerbescheid 2007 überprüfen
Nun ist es endlich soweit! Das Bundesverfassungsgericht hat zum ersten Mal ein Gesetz rückwirkend für verfassungswidrig erklärt. Das Pendlerpauschalen-Gesetz, das zum 01.01.2007 in Kraft getreten ist, wird endgültig rückwirkend geändert.
In diesem Fall können Pendler rückwirkend noch zum Teil mit einer satten Steuererstattung rechnen. Ob sich das bei jedem Einzelnen rechnet bzw. der Konjunkturmotor dadurch tatsächlich anspringt, bleibt dahin gestellt oder gar zu bezweifeln. Tatsache ist, dass Pendler für das Jahr 2007 und 2008 die Fahrtkosten ab dem 1. gefahrenen Kilometer zum Arbeitsplatz einsetzen können.
Früher beteiligte sich der Gesetzgeber an den vollständigen Fahrtkosten. Seit Januar 2007 musste jeder Arbeitnehmer die Kosten für die ersten 20 Kilometer selbst übernehmen. Für manchen Steuerzahler ein teures Unterfangen und fast nicht finanzierbar. Erst der 21. Kilometer konnte mit 30 Cent je gefahrenen Kilometer wieder in der jährlichen Lohn- oder Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.
Ab sofort gehört das Pendlerpauschalengesetz aus 2007 der Vergangenheit an. Alle betroffenen Steuerzahler, die nur eingeschränkt Ihre Fahrtkosten ansetzen konnten, erhalten eine Nachzahlung der zuviel einbehaltenen Lohn- bzw. Einkommensteuer. Die Bundesverfassungsrichter in Karlsruhe haben gegen den Finanzminister entschieden.
Überprüfen Sie genau, ob die korrekten Kilometer von Wohnung zum Arbeitsplatz in der Einkommensteuererklärung angegeben wurden. Oftmals haben viele Steuerzahler aufgrund des Gesetzes aus 2007 keine Angaben zur Entfernung zum Arbeitsplatz gemacht, da die Wegstrecke zum Arbeitsplatz zu kurz war. Arbeitswege bis zu 20 km einfache Fahrt wurden oftmals im Vertrauen auf die Gesetzgebung zur Pendlerpauschale nicht eingetragen. Aufgrund dieser Angaben wurde der Steuerbescheid erstellt.
Gehören Sie zu den Betroffenen? Was müssen Sie jetzt tun?
Holen Sie die korrekten Wegstreckenangaben zum Arbeitsplatz nach und informieren Sie das Finanzamt mit einem einfachen formlosen Schreiben. Hierin sollte der einfache tägliche Weg mit genauer Kilometerangabe zum Arbeitsplatz enthalten sein. Noch besser wäre es, wenn Sie dies auf das gesamte Jahr 2007 ausrechnen und genau angeben würden. Falls dies Ihrerseits nicht möglich ist, übernimmt das Finanzamt diese einfachen Tagesangaben und legt diese auf das gesamte Kalenderjahr 2007 um. Wer allerdings nur anteilig, d.h. nur wenige Monate im Jahr gearbeitet hat, sollte dies genau angeben. Ebenso sollten verschiedene Arbeitgeber und damit verbundene verschiedene Arbeitswege genau aufgelistet werden.
Änderungen in den alten Einkommensteuerbescheiden aus 2007 können generell noch geändert werden, da diese in diesem Punkt der Pendlerpauschale vorläufig erlassen wurden. Das Finanzamt muss die Nachzahlung von selbst aufgrund der bisherigen Angaben im Steuerbescheid veranlassen.
Tipp: Überprüfen Sie unbedingt ganz genau, ob sie die korrekten Kilometer von Wohnung zum Arbeitsplatz in Ihrem Einkommensteuerbescheid angegeben haben. Danach sofort Ihren Steuerbescheid überprüfen, ob Sie von der neuen Regelung der Pendlerpauschale auch betroffen sind. Denn die Pendlerpauschale korrekt eingesetzt spült “Bares” in die Haushaltskasse.
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