Wohngeld 01.01.09: Erhöhungsantrag stellen
Wohngeld ist ein Mietzuschuss, der auf Antrag bedürftigen oder zuschussfähigen Bürgern zusteht.Gehören Sie auch zu den bisherigen Wohngeldbeziehern?
Wer bisher Wohngeld bezogen hat, kann nun mit einer Erhöhung des Wohngeldes rechnen. Zum 01.01.2009 tritt das neue Wohngeldgesetz mit spürbaren Leistungsverbesserungen in Kraft. Dem natürlich vorausgesetzt, dass sich die Antragsverhältnisse des Wohngeldempfängers zur ursprünglichen Antragstellung nicht verändert haben.
Derzeit und über die nächsten Wochen verteilt werden die Anträge an die Wohngeldempfänger versandt. Dies ist im Ursprung der gleiche Wohngeldantrag wie zuvor. Der Wohngeldantrag kann wie immer als Erst-, Erhöhungs-, Wiederholungs-, oder als Erhöhungsantrag gestellt werden. Zusätzlich kann eine Überprüfung der Angaben des bisherigen Wohngeldanspruches bei Änderung der Verhältnisse beantragt werden. Selbstverständlich kann der Antrag auch auf der für Sie zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung (liegt oftmals aus) einfach abgeholt werden.
Die Antragstellung auf Erhöhung des Wohngeldanspruches (für bisherige Wohngeldempfänger) wird seitens des Wohngeldamtes im Januar 2009 empfohlen. Somit kann eine Leistungsverbesserung zum frühestmöglichen Zeitpunkt wirksam werden.
Da im Januar bedingt durch das neue Wohngeldgesetz mit hohen Wartezeiten zu rechnen ist, besteht jederzeit die Möglichkeit den Antrag per Post einzusenden. Natürlich kann der Antrag auch persönlich in den Briefkasten eingeworfen werden.
Ganz wichtig: Alle Fragen sollten vollständig beantwortet sein, die geforderten Nachweise oder Bescheinigungen beigelegt sein. Ebenso wichtig ist die Unterschrift auf dem Antrag. Fehlen Ihnen möglicherweise dennoch gewisse Nachweise zum Wohngeldantrag, reichen Sie dennoch den Wohngeldantrag ein und weisen Sie darauf hin, dass die Nachweise kurzfristig nachgereicht werden.
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