Eigenheimförderung: Kinderzulage 2009
Die Kinderzulage, die bisher zur Förderung von Wohneigentum für Familien sehr interessant war, stand beim Jahressteueränderungsgesetz 2009 etwas auf der Kippe.
Bisher haben viele Häuslebauer und sonstige Wohneigentümer bei der Finanzierung stets die Eigenheimförderung für Ihre Kinder genutzt. Oftmals wäre eine Finanzierung ohne diese Kinderzulage erst gar nicht möglich geworden. Nun sollte die Altersgrenze abgesenkt werden. Es sollte eine Anpassung an die Altersgrenze beim Kindergeld bis maximal zum 25. Lebensjahr der neuen Gesetzgebung aus 2007 vollzogen werden. Jetzt bleibt alles beim Alten.
Die Kinderzulage zur Eigenheimförderung wird weiterhin bis zum 27. Lebensjahr gezahlt. Die Altersgrenze des Anspruchs auf Kindergeld bleibt hiervon unberücksichtigt. In diesem Sinne können Familien nun auch weiterhin an ein Eigenheim denken und müssen ihre Investitionsentscheidungen nicht zurückstellen. Letztendlich würde dadurch auch die Konjunktur leiden. Aus diesem Grunde gibt es keine Änderung im Jahressteuergesetz 2009 in Hinsicht auf die Kinderzulage.
Familien, die sich Wohneigentum anschaffen wollen können nun aufatmen. Es gibt weiterhin die Kinderzulage bis zum 27. Lebensjahr des Kindes.
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