Wohngeld ab 01.10.08: Berechnung, Nachzahlung
Das bisherige Wohngeldgesetz wurde zum 01.01.2009 beschlossen. Tatsächlich tritt rückwirkend zum 01.10.2008 “nur” für derzeitige Wohngeldempfänger eine erhöhte pauschalierte Wohngeldzahlung in Kraft.
Hierbei ist es wichtig, dass mindestens ein Monat Wohngeld während des Zeitraums zwischen 01.10.2008 und 31.03.2009 bezogen wurde. In diesem Fall steht dem Wohngeldempfänger eine pauschalierte Nachzahlung von Wohngeld zu. Die Wohngeldnachzahlung soll voraussichtlich im Frühjahr 2009 erfolgen. Allerdings ist zu beachten, dass derzeit noch darüber verhandelt wird, wovon die Nachzahlung überhaupt geleistet werden soll.
Bei der Wohngeldberechnung zählt weiterhin das Einkommen der gesamten Haushaltsangehörigen, da von einer Haushaltsgemeinschaft ausgegangen wird. Wer in einer Haus- oder Wirtschaftsgemeinschaft zusammen lebt, gilt nach der Definition als Haushaltsgemeinschaft.
Bei der künftigen Berechnung des Wohngeldes ab 01.01.2009 werden die Heizkosten bei der Wohngeldberechnung mit einbezogen. Die Heizkosten (§ 11 Abs.1 Nr.2) werden nach der Personenzahl gestaffelter Pauschalbeträge § 12 Abs. 6 WoGG gezahlt. Hierbei werden je Quadratmeter Richtfläche per Gesetz 0,50 Euro angesetzt.
Hartz IV-Empfänger, ALG II-Aufstocker, Rentner und sonstige Geringverdiener sollten generell überprüfen, ob sie sich durch eine monatliche Wohngeldzahlung oder durch beispielsweise ALG II-Aufstockung günstiger stellen. Hierbei kann nicht im vornhinein pauschal festgelegt werden, wer sich durch welches Gesetz oder Antrag besser stellt. Jeder Antrag ist individuell und muss entsprechend geprüft werden.
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