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Erhöhung des Kinderfreibetrags zum 01.01.2009
Bereits im Entwurf des Familienleistungsgesetzes zum 15. Oktober diesen Jahres wurde eine Erhöhung des Kinderfreibetrages vorgesehen. Nun aktuell im November hat die Bundesregierung beschlossen, den Freibetrag je Kind nochmals zu erhöhen.
Bis zum 31.12.08 liegt der steuerliche Freibetrag eines Kindes noch bei 3.648 Euro. Geplant war ursprünglich eine Erhöhung auf 3.860 Euro je Kind. Jetzt wird durch einen weiteren Beschluss der Kinderfreibetrag endgültig auf 3.864 Euro im Jahr angehoben. Dieser Steuerfreibetrag und Beschluss der Bundesregierung tritt zum 01.01.2009 in Kraft.
Grundlage für die Anhebung des Kinderfreibetrags war der Existenzminimumsbericht. Demzufolge ist das Existenzminimum eines Kindes nicht mehr mit dem bisherigen steuerlichen Kinderfreibetrag von 3.648 Euro gesichert. Der gesamte Steuerfreibetrag bzw. die Steuerfreistellung für ein Kind beläuft sich auf 6.024 Euro.
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