Kinderzuschlag bei Mini-Einkommen oder Hartz IV
Kinderzuschlag erhalten und weg von Hartz IV
Arbeitslosengeld I-Empfänger, Hartz IV Empfänger, Geringverdiener und Aufstocker von Mini-Einkommen aufgepasst! Zum 01. Oktober 2008 wurde nun ein geändertes “Kinderzuschlag” – Gesetz erlassen. Seit diesem Zeitpunkt haben viele Hartz IV-Empfänger die Chance, einen Antrag auf Kinderzuschlag zu stellen.
Der Antrag hierfür wird dem Arbeitslosengeld II-Empfänger automatisch per Post zugesandt. Auch wer gerade erst den Antrag auf Hartz IV gestellt hat, aber die Leistungen noch nicht erhält, bekommt den Antrag auf Kinderzuschlag zugesandt. Sollte dies nicht kurzfristig geschehen sein, melden Sie sich bei Ihrem Leistungsträger und fordern diesen Antrag auf Kinderzuschlag umgehend an.
Ab 01. 10. 2008 können vorwiegend Alleinerziehende oder Familien mit geringem Einkommen durch die Neuerung des Kinderzuschlaggesetzes profitieren. Einige Änderungen im neuen Gesetzestext führen dazu, dass diese Personengruppen Ihre Einkommenssituation dadurch erheblich verbessern können. Auch ist möglicherweise in vielen Fällen die Chance gegeben, künftig kein Arbeitslosengeld II mehr beantragen zu müssen.
Anspruchsberechtigt sind: Alleinerziehende und Familien mit geringem Einkommen, Arbeitslosengeld I-Empfänger, Hartz IV – bzw. Arbeitslosengeld II-Empfänger, Geringverdiener oder Personen mit Mini-Einkommen.
Antragsvoraussetzungen: Alleinerziehende müssen ein monatliches Mindesteinkommen von 600 Euro und Doppelverdiener 900 Euro erwirtschaften. Die gesetzliche Verdiensthöchstgrenze darf selbstverständlich auch nicht überschritten werden.
Antragstellende Stelle: Bundesagentur für Arbeit oder der bisherige Leistungsträger für Arbeitslosengeld II
Ziel dieser Gesetzesänderung soll es sein, dass Alleinerziehende und Familien mit geringem Einkommen künftig keinen Antrag mehr auf Arbeitslosengeld II bzw. Aufstocker-Alg II stellen müssen. Diese Personengruppe soll nach dem Willen des Gesetzgebers möglichst mit Elterneinkommen, Kindergeld und Kinderzuschlag das Familieneinkommen bestreiten. Der finanzielle Bedarf der Familie soll dadurch vollständig abgedeckt sein.
Bisherige Empfänger von Kinderzuschlag erhalten automatisch eine Neuberechnung aufgrund der bisher eingereichten Angaben. Auch hier besteht die Chance auf mehr Geld. Allerdings wird es noch einige Zeit andauern, bis alle derzeitigen Kinderzuschlagsempfänger einen überarbeiteten Bewilligungsbescheid erhalten. Ergibt sich eine Veränderung und Erhöhung des monatlichen Kinderzuschlags, wird gegebenenfalls eine Nachzahlung für den Zeitraum ab 01. Oktober 2008 geleistet.
Tipp: Sofort den Antrag stellen. Diesen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Leistungsträger oder direkt bei der Bundesagentur für Arbeit.
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