Förderfähige Studiengänge im In- und Ausland
BAföG auch für Auslandsstudium
Vielen künftigen Studenten und Studenteneltern ist noch immer nicht ganz klar, welche Studiengänge durch die Ausbildungsförderung förderfähig sind und welche nicht.
Generell ist das Erststudium förderfähig. Ein Master-Studiengang, der auf dem Bachelor-Studium aufbaut ist ebenso förderfähig. Sollte die gewählte Fachrichtung noch nicht die richtige sein, besteht bis zum vierten Semester noch die Möglichkeit des Wechsels in eine andere Fachrichtung. Um weiterhin die Ausbildungsförderung zu erhalten, muss dieser Wechsel schriftlich kurz begründet werden.
Der zweite Bildungsweg und das daran anschließende Studium sind eigentlich nicht förderfähig. Hier wird dennoch in den meisten Fällen die staatliche Berufsausbildungsförderung trotz allem bewilligt.
Seit Anfang des Jahres 2008 gibt es BAföG auch für Studierende im Ausland. Die staatliche Ausbildungsförderung soll Studierenden die Chance geben, auch ein Auslandsstudium oder Auslandspraktikum wahr zu nehmen.
Das Studium inklusive dem erkannten Abschluss kann in der gesamten EU als auch in der Schweiz absolviert werden. Ebenso besteht auch die Möglichkeit, eine staatliche Ausbildungsförderung von bis zu fünf Semestern zu erhalten, wenn das Studium außerhalb der EU vollzogen wird. Außerhalb der EU wird vorab jedoch nur ein Jahr BAföG bewilligt. Von der gesamten Studienzeit außerhalb der EU wird generell ein Ausbildungsjahr in der Regel nicht in die Förderhöchstdauer eingerechnet. Dieses wird vorab schon abgezogen.
Tipp: Zusätzlich können Studenten neben dem BAföG noch weitere staatliche Zuschüsse für Reisekosten sowie der Krankenversicherung in Anspruch nehmen. Diese staatlichen Zuschüsse stehen allen zu.
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