BAföG-Bedarfsatz Erhöhung zum 01.10.2008
Studenten mit Kindern profitieren in diesem Jahr doppelt
Zum 01.01.2008 wurde der Kinderbetreuungszuschlag neu eingeführt. Nun aktuell zum 01.10.2008 wurde der BAföG-Bedarfsatz erhöht. Ebenfalls wurden die Antragsgrundlagen vereinfacht, so dass nun viel mehr Studenten die Möglichkeit haben in den Genuss der Ausbildungsförderung zu kommen.
Derzeit haben etwa 120.000 Studenten Kinder. BAföG und Kinderbetreuungszuschlag könnten diese dringend gebrauchen. BAföG erhielten bisher allerdings nicht alle Studenten, da die BAföG-Bedürftigkeitsprüfung das elterliche Einkommen berücksichtigt. War das Einkommen der Eltern zu hoch, gingen die Studenten bisher leer aus und kamen nicht in den Genuss von BAföG.
Das neue BAföG-Gesetz sieht nun vor, dass auch bisher “Nicht-Bedürftige” einen Anspruch auf den Kinderbetreuungszuschlag haben. Wichtig ist es hier, dass generell ein Antrag auf Ausbildungsförderung inklusive des Kinderbetreuungszuschlags gestellt wird. Selbst wenn der Antrag auf BAföG abgelehnt werden sollte, der Kinderbetreuungszuschlag steht Ihnen für Ihr Kind oder Ihre Kinder im Alter unter zehn Jahren gesetzlich zu.
Die Erhöhung zum 01. Oktober 2008 sieht nun folgende Bedarfssätze bei Studenten vor: Studenten erhalten künftig als Einzelperson maximal 643 Euro BAföG. Studenten mit einem Kind können höchstens 756 Euro und mit zwei Kindern maximal 841 Euro erhalten. Somit erhalten Studenten-Eltern doppelte staatliche Unterstützung.
Tipp: Sofort Antrag stellen. Wer bisher knapp gescheitert ist, hat nun dennoch die Möglichkeit BAföG zu erhalten. Durch die neue Änderung der Richtlinien zur Ausbildungsförderung können so mehr Studenten BAföG erhalten. Weitere Info´s zum Kinderbetreuungszuschlag finden Sie > hier.
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