Kindergeld wird zum 01.01.2009 erhöht
Das jüngste Kindergeldgesetz wurde von der Familienministerin von der Leyen tatkräftig durchgesetzt
Das monatliche Kindergeld wird für das erste und zweite Kind um 10 Euro auf 164 Euro erhöht. Eltern von mehreren Kindern erhalten sogar noch etwas mehr. Künftig werden schon ab dem dritten Kind 16 Euro mehr Kindergeld gezahlt. Bisher kamen Eltern erst ab dem vierten Kind in den Genuss einer höheren Kindergeldzahlung. Somit erhalten Kindergeldberechtigte Eltern künftig für das 3. Kind 170 Euro und ab dem vierten Kind 195 Euro.
Bisheriges monatliches Kindergeld, gültig bis 31.12.2008
1. Kind 154 Euro
2. Kind 154 Euro
3. Kind 154 Euro
ab dem 4. Kind 179 Euro
Kindergeldanspruch ab dem 01. Januar 2009
1. Kind 164 Euro
2. Kind 164 Euro
3. Kind 170 Euro
ab dem 4. Kind 195 Euro
Bei Besserverdienern fällt die Kindergelderhöhung künftig geringer aus. Bei Einreichung der Einkommensteuererklärung wird danach erst festgestellt, wie sich der Steuerpflichtige besser stellt. Kindergeld ist bei Gutverdienenden künftig erst ab einem Jahreseinkommen von 67.000 Euro spürbar günstiger. Bisher war die Einkommensgrenze bei 63.000 Euro gelegen.
Tipp: Prüfen Sie unbedingt Ihre Kindergeldzahlung ab 01.10.2009 auf den korrekten Kindergeldanspruch. Sollte Ihnen eine fehlerhafte Kindergeldzahlung zugegangen sein, legen Sie bei der Familienkasse Widerspruch ein. Es lohnt sich, da das Gesetz beschlossen ist und der gesetzlich korrekte Kindergeldanspruch ein jedem Kindergeldberechtigen zusteht.
zurück
Kommentierfunktion geschlossen...
