Rückwirkende Wohngelderhöhung zum 01.Oktober 2008

Die bereits im Sommer für 01.01.2009 beschlossene Erhöhung des Wohngeldes tritt nun schon rückwirkend zum 01.Oktober 2008 in Kraft

Wohngeld das bereits zum Monatsende September für den Monat Oktober gezahlt wurde, wird nun im nachhinein noch angehoben. Die Nachzahlung ist jedem Wohngeldempfänger gewiss und steht ihm per Gesetz zu.

Zusätzlich muss jeder bereits erlassene Wohngeldbescheid von der Wohngeldstelle automatisch nachgebessert werden. Somit werden die Wohngeldbescheide rückwirkend zum 01.10.2008 geändert. Es müssen künftig geänderte neue Wohngeldbescheide verschickt werden.

Künftig erhält ein Wohngeldberechtigter nicht mehr nur 92 Euro, sondern 142 Euro Wohngeld im Monat. Neu: Die Wohnnebenkosten werden erstmalig seit in Kraft treten des Wohngeldgesetzes bei der Wohngeldberechnung berücksichtigt.

Tipp: Sollten sie nicht kurzfristig eine Wohngeldnachzahlung erhalten, melden Sie sich bei Ihrer Wohngeldstelle. Ebenso sollten Sie sich mit Ihrer Wohngeldstelle in Verbindung setzen, wenn der Wohngeldbescheid nicht innerhalb der nächsten vier Wochen geändert wurde. Bestehen Sie hier auf einen geänderten schriftlichen Wohngeldbescheid.

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