Pauschales Wohngeld für Heizkosten ab 01.01.2009

Ab 01. Januar 2009 tritt das neue Wohngeldgesetz definitiv in Kraft

Die Wohngeldberechnung wird ab diesem Zeitpunkt reformiert. In die künftige Wohngeldberechnung fließen die Heizkosten mit ein. Hierbei werden pauschal 50 Cent je Quadratmeter Wohnfläche veranschlagt.

Dadurch wird sich laut aktueller Schätzung der Bundesregierung die Wohngeldzahlung an Bedürftige um bis zu 60 Prozent monatlich erhöhen. Als Grundlage wird das Beispiel einer Wohngeldzahlung von monatlich 90 Euro genommen. Wer diesen Wohngeldzuschuss derzeit monatlich erhält, bekommt mit Sicherheit eine rund 60 prozentige Erhöhung. Die monatliche Wohngeldzahlung würde sich denn auf 142 Euro belaufen. Eine Erhöhung um etwa 52 Euro monatlich wäre in diesem Fall sicher.

Wer nun bisher kein Wohngeld erhielt, sollte nun generell einen Antrag stellen. Die Antragsgrundlage hat sich zum 01.01.2009 grundlegend geändert. Die Einnahmen der mit in der Wohnung lebenden, auch erwachsenen Kinder werden nicht mit mehr eingerechnet. Es kann nämlich nicht mehr davon ausgegangen werden, dass beispielsweise die alleinerziehende Mutter als Mieterin auch Nutzen aus der Ausbildungsvergütung des Sprösslings zieht.

Auch ist es künftig für ALG II-Aufstocker günstiger, einen Wohngeldantrag zu stellen. Somit wird auch keine Bedarfsgemeinschaft unterstellt. Das Einkommen des Partners, den sie nur in Ihrer Wohnung aufgenommen haben, zählt nicht mit. Sie sind und bleiben ja in diesem konkreten Fall Alleinmieter. Dies natürlich laut Mietvertrag.

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