Erhöhter Kinderbetreuungszuschlag für Studenten
Kinderbetreuungszuschlag für Studenten-Eltern wurde erhöht
Studenten die vor dem Gesetz als bedürftig gelten, können zusätzlich einen Kinderbetreuungszuschlag für Ihre Kinder erhalten. Für das erste Kind werden hier 113 Euro gezahlt und für jedes weitere Kind stehen den Studenten-Eltern nochmals 85 Euro zu. Grundlage hierzu ist der § 14b des Bundesausbildungsförderungsgesetzes, der bereits zum 01. Januar 2008 in Kraft getreten ist. Der Betreuungszuschlag wird allerdings nur für Kinder unter zehn Jahren gewährt.
Auch soll der Kinderbetreuungszuschlag Studenten die Möglichkeit bieten, außerhalb der staatlichen Möglichkeiten wie Kindergarten oder Hort noch weitere Kinderbetreuung in Form von Tagesmüttern und dergleichen in Anspruch zu nehmen. Ebenso bestehe oftmals deshalb der Bedarf an Zusatzbetreuung, da die vorgegebenen Öffnungszeiten der öffentlichen Einrichtungen die tatsächlichen Bedarfszeiten der Studenten nicht abdecken. Der Kostenüberschuss für diese Kinderbetreuung könne sehr gut davon geleistet werden.
Der Kinderbetreuungszuschlag wird als staatlicher Zuschuss an den Studenten bzw. die Studenteneltern gezahlt und ist “nicht rückzahlbar”.
Tipp: Antrag stellen und Bedürftigkeit prüfen lassen, da sich sehr viele Änderungen im Jahre 2008 ergeben haben.
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