Bis zu 100% Beratungs-Förderung in der Vorgründungsphase für Existenzgründer
Bevor Existenzgründer überhaupt an den Start gehen können, gilt es viele wichtige Dinge zu beachten:
- Wo kann ich mir kaufmännische Grundkenntnisse, die wichtig für meine Existenzgründung sind aneignen?
- Wer bietet kostenlose Existenzgründerseminare an?
- Welche Institutionen unterstützen Gründungswillige bei der Planung und Organisation der Geschäftsidee?
- Stehen mir schon als Nichtmitglied der Kammern Beratungsleistungen zu?
- Wo und mit welchem Geschäftszweck muss ich mein Gewerbe anmelden? Welche Unternehmensform ist für mich die Richtige?
- Starte ich als Einzelunternehmen, Ein-Euro-GmbH, mit der herkömmlichen GmbH und dem Stammkapital von 25.000 Euro oder firmiere ich gleich mit einer Limited aus Großbritannien?
Zusätzlich sind natürlich auch einige Formulare und Anträge auszufüllen, und viele sonstige wichtige Details und dergleichen zu bedenken. Um hier den Existenzgründern und Gründungswilligen ein wenig Schützenhilfe zu geben, wurde den Bundesländern die Pflicht übertragen sich dieser Interessentengruppe anzunehmen. Die Länder sind nun für die individuelle Förderung von Vorgründungsberatungen bei Existenzgründern zuständig.
Bei dieser Form der geförderten Beratung soll nun nicht mehr nur Hilfe beim Businessplan, der Rentabilitätsvorausschau und im Umgang mit der fachkundigen Stelle gegeben werden. Nein, es sollen alle weiteren, die Geschäftsidee betreffende Schwerpunkte und auch Schwachpunkte mit dem Existenzgründer näher erörtert werden.
Der Berater hat mit Annahme der Beraterleistung die Aufgabe, die Geschäftsidee, das geplante Umsatzmodell, das Marketing- und Vertriebskonzept, die erforderlichen Grundvoraussetzungen und Qualifikationen des Existenzgründers, sowie den entsprechenden Kapitalbedarf zu analysieren. Gleichzeitig sollen entsprechende Maßnahmen wie Hilfestellung bei Finanzierung durch die KfW-Bank oder sonstigen staatlichen Fördergeldern und Zuschüssen getroffen werden.
Ein weiteres Ziel des Beraters sollte es sein, dem Gründungswilligen die Rahmenbedingungen für ein dauerhaftes Überleben am Markt zu schaffen. Ein engagierter Unternehmensberater unterstützt zukunftsträchtige Projekte wohlwollend. Auch weist er auf Risiken und unternehmerische Defizite des Existenzgründers hin. Ebenso teilt er dem Existenzgründer mit, wo er entsprechende fachspezifische Seminare und Vorträge kostenlos oder gegen geringes Entgelt besuchen kann. Die Gründerseminare sind sehr förderlich für die Selbständigkeit bzw. das künftige Unternehmertum, da oftmals keine umfassenden kaufmännischen Grundkenntnisse vorhanden sind.
Auch wird der Berater, wenn er den Erfolg der Geschäftsidee erkennt, die Umsetzung des Geschäftskonzeptes forcieren. Dazu gehört es auch Lösungsvorschläge für eventuell auftretende Probleme zu unterbreiten.
Nun zu den wichtigsten Fragen:
Wer gehört zu den anspruchsberechtigten Personen?
Hier gibt es keine generelle Regel für Anspruchsberechtigte. In manchen Ländern werden nur Arbeitslose, Erstgründer oder Hochschulabsolventen gefördert. Wiederum in einzelnen Bundesländern erfolgt eine komplette Übernahme der Beratungskosten für alle, andere Länder übernehmen nur einen Teil der Kosten.
Nicht erst abwägen. Hier generell einen Antrag auf Förderleistung einreichen!
Was ist förderfähig?
Förderfähig ist, wer reale Gründungsabsichten hat und sich damit auch tatsächlich selbständig machen möchte.
Was ist nicht förderfähig?
Beratungen zur Abwägung der Gründung und eventuellen Marktchancen werden nicht gefördert.
Wie hoch ist der staatliche Zuschuss zur Beratung?
Die Höhe der geförderten Beratungsleistung liegt derzeit in:
- Bayern bei 70% von max. 8.000 Euro; zahlt somit den höchsten staatlichen Zuschuss
- Baden-Württemberg übernimmt 80% von höchstens 3.700 Euro
- Hessen liegt mit 80 % von max. 2.850 Euro am niedrigsten
- Hamburg; hier volle Kostenübernahme bei Gründung aus der Arbeitslosigkeit heraus
Auch die restlichen Bundesländer haben interessante Zuschusshöhen zur Beratungsdienstleistung im Angebot. Hier muss jedoch aktuell nachgefragt werden. Auch erfolgt im Regelfall in allen Bundesländern eine Einzelfallprüfung, da jede Förderung individuell ist.
Die maximale Tagessatzhöhe liegt zwischen 500 bis 800 Euro bei gleichzeitig max. 5-10 Beratungstagen.
Wo erhalte ich den staatlichen Förderzuschuss?
Den Antrag für den Förderzuschuss erhalten Sie bei der Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Bundesagentur für Arbeit, RKW-Landesverbände sowie den staatlichen Förderbanken.
Kann ich meinen Eigenanteil zum Förderzuschuss steuerlich absetzen?
Sollte in Ihrem Bundesland ein Eigenanteil zu zahlen sein, können Sie diesen als vorweggenommene Betriebsausgabe einsetzen und somit steuerlich geltend machen. Dadurch mindern Sie Ihre Steuerlast.
Muss ich in einem Bundesland leben und arbeiten, um dem Förderzuschuss zu erhalten?
Ja, die Antragstellung und Bewilligung erfolgt in dem Bundesland, in diesem sie leben und die zukünftige Existenz betreiben. Ist ein Umzug geplant, sollten sie erneut einen Antrag in dem dafür zuständigen Bundesland stellen.
Wichtig: Ein gesetzlicher Anspruch auf die Beratungsleistungen kann nicht abgeleitet werden.
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[...] Linktipp: geldvomstaat24.de veröffentlicht einen ausführlichen Beitrag, welche Zuschüsse Existenzgründer für Beratungen [...]