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Vorteile / Nachteile der Ein-Euro-GmbH
Wo liegen die Unterschiede in der Haftung bei einer Ein-Euro-GmbH oder einem Einzelunternehmen?
Ist der Neustart mit der 1-Euro-GmbH für jedermann realisierbar? Welche Stolpersteine müssen hier Beachtung finden, damit keine Fehler bei der Gründung entstehen? Was unterscheidet die Ein-Euro-GmbH zur derzeitigen GmbH? Wie hoch sind die Gründungskosten?
Diese und viele Fragen mehr stellen sich Gründungswilligen und Existenzgründern. Auch bereits selbständigen Unternehmern, die derzeit eine Einzelfirma betreiben und umfirmen möchten bereitet dieses Thema Kopfzerbrechen.
Hier die wichtigsten Unterschiede: Die Ein-Euro-GmbH, wird im Volksmund auch Unternehmergesellschaft genannt. Diese muss nur mit einem Euro Stammkapital bei der Gründung ausgestattet werden. Bis zum Erreichen des vollen Stammkapitals in Höhe von 25.000 Euro besteht die gesetzliche Verpflichtung, 25 Prozent des erwirtschafteten Jahresgewinns für das Stammkapital zurück zu legen. Ist das Ziel erreicht und das Stammkapital innerhalb weniger Jahre zu 100 Prozent aufgefüllt, besteht keine weitere Verpflichtung, Rücklagen aus dem Jahresgewinn zu bilden.
Mit Erreichen des vollständigen Stammkapitals kann die Ein-Euro-GmbH in eine reale GmbH mit 25.000 Euro Stammkapital umgewandelt werden. Allerdings besteht auch hier keine gesetzliche Pflicht dazu. Selbstverständlich kann die Ein-Euro-GmbH auch weiterhin als Unternehmergesellschaft geführt werden.
Die Gründungskosten liegen bei der Ein-Euro-GmbH bei etwa 150 Euro, bei der herkömmlichen GmbH mit 25.000 Euro Stammkapital bei rund 1.500 Euro. Die Kosten für die Gründung der Ein-Euro-GmbH sind beim Standard-Gesellschaftsvertrag sehr niedrig. Eines ist jedoch bei beiden Unternehmensformen gleich: Die Ein-Euro-GmbH als auch die herkömmliche GmbH muss vor einem Notar gegründet und beurkundet werden.
Die Haftung ist bei der bisherigen “alten GmbH” auf 25.000 Euro beschränkt. Auch die Ein-Euro-GmbH ist eine haftungsbeschränkte Unternehmensform. Für Gründer mit geringem Startkapital kann die Ein-Euro-GmbH erstrebenswert sein, wenn die Haftung eingeschränkt werden soll. Die Ein-Euro-GmbH wird mit dem Zusatz UG versehen. Die Formulierung würde beispielsweise auf “Max Mustermann GmbH UG” lauten.
Wird beispielsweise eine Einzelfirma bzw. ein Einzelunternehmen gegründet geht die volle Haftung der Geschäftstätigkeit auf die Einzelperson über. Die Haftung greift in Schadensfällen auch auf das Privatvermögen über. Dadurch kann manch ein Unternehmer in die Private Insolvenz getrieben werden.
Tipp: Überlegen Sie sich gut, welche Rechtsform Sie wählen! Denken Sie unbedingt an die Haftung, die Sie im Ernstfall Ihr Privatvermögen kosten kann. Ziehen Sie bei Bedarf einen qualifizierten Unternehmensberater hinzu.
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[...] Lesen Sie in den nächsten Tagen mehr über die Ein-Euro-GmbH und Ihre Vor- bzw. Nachteile. Das könnte Sie auch interessieren:Vorteile / Nachteile der Ein-Euro-GmbHWo liegen die [...]